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Allgemeine Informationen zum Thema Verkehrsunfall

Unfall - was tun wenn's gekracht hat?

Hier finden Sie Hilfe und Tipps zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall. Gerade in der chaotischen Ausnahmesituation eines Unfalls ist es wichtig Ruhe zu bewahren und kontrolliert die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Korrektes Verhalten am Unfallort dient nicht nur der Sicherheit, sondern auch der Sicherung Ihrer Ansprüche. Eine saubere Schadenabwicklung beginnt daher direkt am Unfallort.

 

Unverzüglich anhalten

  • Egal ob Unfallverursacher, Unfallbeteiligter oder Zeuge, Sie sind verpflichtet unverzüglich anzuhalten und zu helfen (§ 34 StVO)
  • Gerade in der chaotischen Ausnahmesituation eines Unfalls ist es wichtig Ruhe zu bewahren. Handeln Sie richtig und bewahren Sie einen klaren Kopf.

Unfallstelle sichern (Folgeunfälle vermeiden)

  • Warnblinkanlage einschalten, um auf die Unfallsituation aufmerksam zu machen.
  • Warnweste anziehen, um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden.
  • Werden Sie sich der Situation bewusst, in der Sie sich befinden und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Schwere des Unfalls (Schäden, Verletzte, etc.). Sind mehrere Helfer in der Nähe, teilen Sie die Aufgaben auf!
  • Warndreieck je nach Lage und Sichtverhältnissen mit ausreichendem Abstand von der Unfallstelle so aufstellen, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig reagieren können (Faustformel ist ein Mindestabstand entsprechend der Höchstgeschwindigkeit in Metern, d.h. 50 Km/h entspechen 50 Meter).
  • Verlassen Sie die Fahrbahn und halten Sie sich nicht unnötig im Gefahrenbereich auf. Begeben Sie sich bei einem Autobahnunfall hinter die Leitplanke.
  • Bei Dunkelheit sollten die Unfallfahrzeuge ausreichend beleuchtet sein. Lassen Sie daher die Beleuchtung an, falls diese noch funktioniert.

Erste Hilfe leisten

  • Erste Hilfe rettet Leben!
  • Stabile Seitenlage - falls erforderlich.
  • Wiederbelebung - falls erforderlich.
  • Rettung aus dem Fahrzeug – falls das Fahrzeug brennt oder ein Insasse wiederbelebt werden muss.
  • Wunden versorgen - Platzwunden, Schnittwunden.
  • Wenn der Kreislauf aufgrund des Schocks absackt - Füße hochlegen.
  • Wärme spenden - Unfallopfer kühlen schnell aus.
  • Psychische Betreuung - geben Sie dem Unfallopfer das Gefühl nicht allein zu sein.

Rettungsdienste (Feuerwehr, Krankenwagen) 112 verständigen - falls erforderlich

  • Bei verletzten Personen.
  • Bei eingeklemmten Personen.
  • Bergung von Unfallfahrzeugen.
  • Bei ausgelaufenen Flüssigkeiten (Öl, Treibstoff etc.).
  • Halten Sie sich an die W-Fragen: Was, Wann, Wo, Wer und Wie?
  • Warten Sie Rückfragen Ihres Gesprächspartners ab.

Polizei 110 verständigen - falls erforderlich

  • Bei Unfällen mit Personenschäden, d.h. Toten oder Verletzten.
  • Bei Unfällen mit höherem Sachschaden.
  • Bei Unfallflucht.
  • Bei Verdacht einer Straftat (Alkohol, Drogen etc.).
  • Bei unklarer Sachlage (Schuldfrage).
  • Wenn Personen beteiligt sind, die im Ausland wohnen.
  • Halten Sie sich an die W-Fragen Was - Wann - Wo - Wer und Wie.
  • Warten Sie Rückfragen Ihres Gesprächspartners ab.
  • Eine polizeiliche Unfallaufnahme ist nicht immer erforderlich! Kleinere Blechschäden mit klarer Sachlage können Sie ohne weiteres selbst regeln (Beweissicherung durchführen!).

Beweissicherung durchführen (Fotos, Skizzen, Notizen)

  • Verändern Sie Unfallspuren, Fahrzeuge etc. möglichst erst, wenn erforderliche Beweise gesichert sind (warten Sie bis die Polizei eintrifft oder führen Sie eine eigene Beweissicherung durch). Blockieren Sie jedoch nicht wegen einer Bagatelle den Verkehrsfluss
  • Fotografieren Sie die beschädigten Fahrzeuge (Gesamtaufnahmen und Detailfotos)
  • Fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln (notfalls Kamera im Mobiltelefon verwenden)
  • Falls Sie keine Kamera zur Hand haben skizzieren Sie die Stellung der am Unfall beteiligten Fahrzeuge, den Straßenverlauf und die Beschilderung
  • Dokumentieren Sie Unfallspuren auf der Fahrbahn
  • Kreidemarkierungen sind für eine Beweissicherung von Vorteil (Fahrzeugstellungen, Radstellungen, sonstige Spuren)
  • Machen Sie sich zu folgenden Punkten Notizen:
  • Fahrbahnbeschaffenheit (eben, wellig, ansteigend, abfallend, nass, trocken, vereist, Fahrbahnschäden)
  • Sicht- und Witterungsverhältnisse (Sonne, Wind, Regen, Dunst, Nebel, Schnee, Dämmerung, war die Beleuchtung der Fahrzeuge eingeschaltet?)
  • Verkehrsführung (übersichtliche oder unübersichtliche Straßenführung, Beschilderung, Signalgebung, Fahrbahnmarkierungen)

Unfallbericht und Zeugen

  • Sehen Sie sich nach Zeugen um, notieren Sie Namen, Adressen und Telefonnummern. Es schadet auch nichts die Kennzeichen der Fahrzeuge in der direkten Unfallumgebung aufzunehmen (ggf. Fotos anfertigen). Zeugen können im Streitfall entscheidend sein!
  • Erstellen Sie mit den am Unfall Beteiligten Personen gemeinsam einen Unfallbericht der von allen Beteiligten unterschrieben wird. Ein unterschriebener Unfallbericht ist keine Schuldanerkenntnis! Sollten Sie keinen Unfallbericht zur Hand haben, so erfassen Sie mindestens folgende Daten ((Unfallzeit, Unfallort, Unfallhergang, Skizze, Fahrer, Halter, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, Versicherungsdaten, ggf. Polizeibeamte und Dienststelle)

 

Was Sie sonst noch beachten sollten

  • bleiben Sie ruhig und sachlich
  • lassen Sie sich vom Unfallgegner nicht einschüchtern
  • Entfernen Sie sich nicht unerlaubt vom Unfallort
  • Unterschreiben Sie auch bei klarer Sachlage kein Schuldeingeständnis, Sie gefährden damit Ihren Versicherungsschutz. Fertigen Sie einen Unfallbericht, damit sind Sie stets auf der sicheren Seite.
  • Aussagen gegenüber Polizeibeamten - halten Sie sich direkt nach einem Unfallereignis mit Aussagen zurück - verweisen Sie darauf, dass Sie Angaben zum Unfallhergang nachreichen. Aus Ihrem Schweigen können keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden.
  • Prüfen Sie das von den Polizeibeamten gefertigte Unfallprotokoll und lassen Sie Unstimmigkeiten korrigieren.
  • Notieren Sie für Rückfragen den Namen des ermittelnden Beamten und dessen Dienststelle.
  • Vorsicht vor unseriösen Unfallhelfern und unbürokratischer schneller Hilfe der Versicherung, die vermeintliche Hilfsbereitschaft hat leider oft finanzielle Hintergründe.
  • Sie haben Zeit! Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und treffen Sie keine spontanen Vereinbarungen! Unüberlegte Entscheidungen können schnell teuer werden. Informieren Sie sich in Ruhe über Ihre Rechte und Pflichten, holen Sie sich eine neutrale Einschätzung von einer Partei ein, die keine Eigeninteressen verfolgt (Sachverständige, Rechtsanwälte)
  • Behalten Sie die Schadenabwicklung stets in Ihren Händen oder schalten Sie einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen ein.
  • Bewahren Sie sämtliche Belege, die im Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehen, auf. Sie können damit Ihre Ansprüche belegen.

Verhalten bei Bagatellschäden

  • Kleinere Blechschäden mit klarer Sachlage können Sie mit etwas Sachkenntnis ohne weiteres selbst regeln ohne hierfür die Polizei einzuschalten. Damit Sie später nicht mit leeren Händen dastehen, ist eine ordentliche Beweissicherung wichtig. Füllen Sie gemeinsam mit den Unfallbeteiligten einen Unfallbericht aus, den alle Unfallbeteiligten unterschreiben und notieren Sie sich Namen, Adressen und Telefonnummern von Zeugen.

Sie haben ein parkendes Fahrzeug angefahren?

  • Auf jeden Fall erst mal an der Unfallstelle verweilen und sich zu erkennen geben - unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat. Ob der Schaden eine Bagatelle ist oder nicht spielt hierbei keine Rolle. Ein Zettel mit Name und Telefonnummer ist ohne angemessene Wartezeit nicht ausreichend. Eine angemessene Zeit richtet sich nach der Tageszeit, dem Unfallort und der Schwere des Unfalls. Mindestens angemessen ist eine halbe Stunde. Besser Sie rufen die Polizei an und melden den Schaden.
  • Fotografieren und dokumentieren Sie den Schaden.
  • Unterschreiben Sie kein Schuldeingeständnis - auch dann nicht, wenn die Sache eindeutig ist. Sie gefährden damit Ihren Versicherungsschutz!
  • Selbst zahlen oder die Versicherung einschalten? Prüfen Sie bei kleineren Schäden, ob es sich lohnt, Ihren Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten und den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.

Was ins Handschuhfach gehört

  • Einwegkamera mit Blitzlicht (Alternativ Kamera im Mobiltelefon verwenden).
  • Notizblock mit Stift
  • Unfallbericht
  • Kreide

 

Aufgaben der Polizei nach Verkehrsunfällen

  • Hilfeleistung
  • Unfallaufnahme
  • Feststellung der Identitäten der Unfallbeteiligten und Zeugen und Personalien Austausch
  • Absperrung der Fahrbahn, Regelung des Verkehrs
  • Verständigung des Verkehrswarnfunks
  • Verständigung von Angehörigen
  • Verfolgung von Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Unfalluntersuchung
  • Ermittlung des Unfallhergangs
  • Statistik (Unfallforschung)

 

 

Unfallbegutachtung - wir erklären Ihnen auf was es ankommt

 

Klassische Fragen nach einem Unfall

  • Wie hoch ist der eingetretene Schaden?
  • Kostenvoranschlag oder Gutachten? Wann benötige ich was?
  • Was kann ich bei Bagatellschäden unternehmen?
  • Ist eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll und welche Alternativen gibt es? Wie lange dauert die Reparatur und wie hoch ist der Nutzungsausfall?
  • Welche Risiken sind mit einer Reparatur möglicherweise verbunden?
  • Tritt am Fahrzeug eine Wertminderung ein?
  • Bin ich verpflichtet zu reparieren? Welche Alternativen gibt es?
  • Ist ein Schadengutachten sinnvoll?

 

Kfz Sachverständigenbüro Schrogl - schnelle und unbürokratische Hilfe im Schadenfall

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(Kernzeiten Standorte)

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