Verhalten nach einem Verkehrsunfall Richtiges Verhalten am Unfallort dient nicht nur der Sicherheit, sondern auch der Sicherung Ihrer Ansprüche. Eine saubere Schadenabwicklung beginnt daher direkt am Unfallort.
Unverzüglich anhalten Egal ob Unfallverursacher, Unfallbeteiligter oder Zeuge - Sie sind in jedem Fall verpflichtet unverzüglich anzuhalten und zu helfen. Verfallen Sie nicht in Panik! Gerade in der Ausnahmesituation eines Verkehrsunfalls ist es wichtig Ruhe zu bewahren. Werden Sie sich der Situation bewusst, in der Sie sich befinden und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Schwere des Unfalls (Schäden, Verletzte, etc.). Sind mehrere Helfer in der Nähe, teilen Sie die Aufgaben auf. Gehen Sie die erforderlichen Maßnahmen so kontrolliert wie möglich an. Unfallstelle sichern (Folgeunfälle vermeiden) Warnblinkanlage einschalten, um auf die Unfallsituation aufmerksam zu machen. Warnweste anziehen, um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden. Warndreieck je nach Lage und Sichtverhältnissen mit aureichendem Abstand von der Unfallstelle so aufstellen, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig reagieren können (Faustformel ist ein Mindestabstand entsprechend der Höchstgeschwindigkeit in Metern, d.h. 50 Km/h entspricht 50 Meter). Verlassen Sie die Fahrbahn und halten Sie sich nicht unnötig im Gefahrenbereich auf. Begeben Sie sich bei einem Autobahnunfall hinter die Leitplanke. Bei Dunkelheit sollten die Unfallfahrzeuge ausreichend beleuchtet sein. Lassen Sie daher die Beleuchtung an, falls diese noch funktioniert. Erste Hilfe leisten Erste Hilfe rettet leben! Stabile Seitenlage - falls erforderlich. Wiederbelebung - falls erforderlich. Rettung aus dem Fahrzeug – falls das Fahrzeug brennt oder ein Insasse wiederbelebt werden muss. Wunden versorgen - Platzwunden, Schnittwunden. Wenn der Kreislauf aufgrund des Schocks absackt - Füße hochlegen. Wärme spenden - Unfallopfer kühlen schnell aus. Psychische Betreuung - geben Sie dem Unfallopfer das Gefühl nicht allein zu sein.
Rettungsdienste (Feuerwehr, Krankenwagen) 112 verständigen - falls erforderlich Bei verletzten Personen. Bei eingeklemmten Personen. Bergung von Unfallfahrzeugen. Bei ausgelaufenen Flüssigkeiten (Öl, Treibstoff etc.). Halten Sie sich an die W-Fragen: Was, Wann, Wo, Wer und Wie? Warten Sie Rückfragen Ihres Gesprächspartners ab. Polizei 110 verständigen - falls erforderlich Bei Unfällen mit Personenschäden, d.h. Toten oder Verletzten. Bei Unfällen mit höherem Sachschaden. Bei Unfallflucht. Bei Verdacht einer Straftat (Alkohol, Drogen etc.). Bei unklarer Sachlage (Schuldfrage). Wenn Personen beteiligt sind, die im Ausland wohnen. Halten Sie sich an die W-Fragen Was, Wann, Wo, Wer und Wie. Warten Sie Rückfragen Ihres Gesprächspartners ab. Kleinere Blechschäden mit klarer Sachlage können Sie ohne weiteres selbst regeln (Beweissicherung durchführen!).
Beweissicherung durchführen (Foto, Skizzen, Notizen) Sehen Sie sich nach Zeugen um, notieren Sie Namen, Adressen, Telefonnummern. Fotografieren Sie die beschädigten Fahrzeuge. Fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln. Keinen Fotoapparat zur Hand? Kamara im Mobiltelefon verwenden. Dokumentieren Sie Unfallspuren auf der Fahrbahn. Skizzieren Sie die Stellung der unfallbeteiligten Fahrzeuge. Kreidemarkierungen sind für eine Beweissicherung von Vorteil (Fahrzeugstellungen, Radstellungen, sonstige Spuren). Machen Sie Notizen zur Fahrbahnbeschaffenheit (eben, wellig, ansteigend, abfallend, nass, trocken, vereist, Fahrbahnschäden) und zu den Witterungsverhältnissen (Sonnenschein, Wind, Regen, Dunst, Nebel, Schnee, Dämmerung). Notieren Sie sich auch die Tageszeit, sowie die Licht- und Sichtverhältnisse und achten Sie auf die Verkehrsführung (übersichtliche oder unübersichtliche Straßenführung, Beschilderung, Signalgebung, Fahrbahnmarkierungen). War die Beleuchtung der Unfallbeteiligten Fahrzeugen eingeschaltet? Verändern Sie Unfallspuren, Fahrzeuge etc. möglichst erst, wenn erforderliche Beweise gesichert sind. Daten mit Unfallbeteiligten austauschen Unfallzeugen feststellen, Personalien aufnehmen. Datenaustausch zwischen Unfallbeteiligten (Name, Adresse, Telefon, Versicherung, Versicherungsnummer, Fahrzeug, amtliches Kennzeichen). Jeder Unfallbeteiligte ist gem. § 34 StVO verpflichtet dem Unfallgegner auf Verlangen seine Personalien anzugeben. Erstellen Sie mit den Unfallbeteiligten gemeinsam einen Unfallbericht der von den Unfallbeteiligten unterschrieben wird. Ein Unfallbericht ist keine Schuldanerkenntnis! Was Sie sonst noch beachten sollten Unterschreiben Sie auch bei klarer Sachlage kein Schuldeingeständnis, Sie gefährden damit Ihren Versicherungsschutz. Fertigen Sie einen Unfallbericht, damit sind Sie stets auf der sicheren Seite. Lassen Sie sich vom Unfallgegner nicht einschüchtern und bleiben Sie selbst stets sachlich. Aussagen gegenüber Polizeibeamten - halten Sie sich direkt nach einem Unfallereignis mit Aussagen zurück - verweisen Sie darauf, dass Sie Angaben zum Unfallhergang nachreichen. Aus Ihrem Schweigen können keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Prüfen Sie das von den Polizeibeamten gefertigte Unfallprotokoll und lassen Sie Unstimmigkeiten korrigieren. Notieren Sie für Rückfragen den Namen des ermittelnden Beamten und dessen Dienststelle. Lassen Sie sich nicht auf das sogenannte Schadenmanagement der Versicherung ein, jede Partei die ein Eigeninteresse wahrnimmt, steht in der Schadenabwicklung möglicherweise nicht neutral. Prüfen Sie daher jedes Angebot genau. Dies gilt ebenso für Regulierungsangebote von Unfallhelfern wie Abschleppdienst, Mietwagenunternehmen oder Werkstatt! Behalten Sie die Schadenabwicklung stets in Ihren Händen oder schalten Sie einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen ein. Bewahren Sie sämtliche Belege, die im Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehen, auf. Sie können damit Ihre Ansprüche belegen.
Verhalten bei Bagatellschäden Kleinere Blechschäden mit klarer Sachlage können Sie mit etwas Sachkenntnis ohne weiteres selbst regeln ohne hierfür die Polizei einzuschalten. Damit Sie später nicht mit leeren Händen dastehen, ist eine ordentliche Beweissicherung wichtig. Füllen Sie gemeinsam mit den Unfallbeteiligten einen Unfallbericht aus, den alle Unfallbeteiligten unterschreiben und notieren Sie sich Namen, Adressen und Telefonnummern von Zeugen. Sie haben ein parkendes Fahrzeug angefahren? Auf jeden Fall erstmal an der Unfallstelle verweilen und sich zu erkennen geben - unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat. Ob der Schaden eine Bagatelle ist oder nicht spielt hierbei keine Rolle. Ein Zettel mit Name und Telefonnummer ist ohne angemessene Wartezeit nicht ausreichend. Eine angemessene Zeit richtet sich nach der Tageszeit, dem Unfallort und der Schwere des Unfalls. Mindestens angemessen ist eine halbe Stunde. Besser Sie rufen die Polizei an und melden den Schaden. Fotografieren und dokumentieren Sie den Schaden. Unterschreiben Sie kein Schuldeingeständnis - auch dann nicht, wenn die Sache eindeutig ist. Sie gefährden damit Ihren Versicherungsschutz! Selbst zahlen oder die Versicherung einschalten? Prüfen Sie bei kleineren Schäden, ob es sich lohnt, Ihren Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten und den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Was ins Handschuhfach gehört Aufgaben der Polizei nach Verkehrsunfällen Hilfeleistung. Unfallaufnahme. Feststellung der Identitäten der Unfallbeteiligten und Zeugen und Personalienaustausch. Absperrung der Fahrbahn, Regelung des Verkehrs. Verständigung des Verkehrswarnfunks. Verständigung von Angehörigen. Verfolgung von Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten. Unfalluntersuchung. Ermittlung des Unfallhergangs. Statistik (Unfallforschung).
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