| Krafträder Krad |
| Personenkraftwagen Pkw |
| Kraftomnibusse Kom |
| Lastkraftwagen Lkw |
| Zugmaschinen |
| Sonderaufbauten |
| Anhänger |
Kfz Gutachten - KaskoschadenDie Erstellung eines Kfz Gutachtens im Kaskoschadenfall ist erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden oder auf sonstige Art und Weise beschädigt wurde. Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und dient im Gegensatz zur Kfz Haftpflichtversicherung der Absicherung des eigenen Fahrzeugs gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Der Kaskoversicherung liegt ein Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen zugrunde. Im Kfz Haftpflichtschadenfall liegen rechtliche Ansprüche zugrunde, im Kaskoschadenfall vertragliche. Der Umfang der Ersatzleistungen der Kaskoversicherung ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) geregelt. Die im Kfz Kaskoschadenfall zugrunde liegenden vertraglichen Ansprüche unterscheiden sich von den rechtlichen Ansprüchen im Kfz Haftpflichtschadenfall. Im Kaskofall gestaltet der Versicherer mit Hilfe der AKB die Vertragsbedingungen. Kosten für den eigenen Kfz Gutachter Im Kaskoschadenfall ist die Versicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen von ihnen beauftragen Kfz Gutachter zu tragen. Die Übernahme der Kosten für ein Kfz Gutachten ist im Kasko-Schadenfall mit der Versicherung abzustimmen. Wichtig! Bitte klären Sie im Kasko-Schadenfall daher vorab die Übernahme der Kosten für den Kfz Gutachter. Welche vertraglichen Ansprüche habe ich? Ersetzt werden im Kaskoschadenfall in der Regel nur die reinen Reparaturkosten. Sonstige Positionen wie Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Betriebsmittel und andere, sind von der Leistung üblicherweise ausgeschlossen. Sollten die Kosten für den freien Kfz Gutachter ihrer Wahl nicht übernommen werden, so schickt ihnen die Versicherung einen eigenen Kfz Gutachter. In diesem Fall überprüfen wir auf ihren Wunsch das erstellte Kfz Gutachten. Versicherungsarten in der KaskoversicherungGrundsätzlich wird zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterschieden. Welche Schadenfälle deckt die Teilkaskoversicherung?
In der Teilkaskoversicherung kommt das Modell des persönlichen Schadenfreiheitsrabatts nicht zum tragen. Die Beiträge für die Teilkaskoversicherung richten sich nach dem Fahrzeugtyp (Typklasse), dem Ort der Zulassung (Regionalklasse), der durchschnittlichen Fahrleistung und anderen Merkmalen. Schäden die durch die Teilkaskoversicherung reguliert werden, führen daher auch nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts. Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadenfall ist es möglich die Versicherungsprämie zu reduzieren. Ausschlussgründe für die Übernahme der Kosten im Schadenfall sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Welche Schadenfälle deckt die Vollkaskoversicherung?
Die Vollkaksoversicherung schließt grundsätzlich die Teilkaskoversicherung mit ein. Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadenfall ist es möglich die Versicherungsprämie zu reduzieren. Ausschlussgründe für die Übernahme der Kosten im Schadenfall sind auch hier Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Zusammenfassung - das Wichtigste auf einen Blick
Ihr Kfz Sachverständiger in München und Oberbayern - unabhängig - schnell - kompetent - zuverlässig |