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Unfallwagen verkaufen - Restwertermittlung – Restwertgutachten

Mit einer Restwertermittlung wird der Wert eines Unfallfahrzeugs (Restwert) bestimmt. Für die Ermittlung des sog. Restwertes sind verschiedene Faktoren maßgebend. Als Sachverständige mit dem Schwerpunkt Unfallgutachten sind Restwertwertermittlungen unser Tagesgeschäft. Wir greifen für Sie auf einen großen Restwertmarkt mit Kaufinteressenten aller Schichten zurück und ermitteln für Sie je nach Bedarf regional, überregional oder international.

Unfallwagen verkaufen - Restwertermittlung

Wie wird der Unfallwagenwert ermittelt?

Grundlage für die Restwertermittlung ist der Wert des Fahrzeugs (bzw. genauer eines gleichwertigen Fahrzeugs) vor dem eingetretenen Unfall und der eingetretene Schaden. Für den Wert des Fahrzeugs vor dem eingetretenen Unfall kommt es auf den sogenannten Wiederbeschaffungswert an. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Preis den der Geschädigte für ein gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Kfz-Händler aufwenden müsste. In die Ermittlung eines Wiederbeschaffungswertes fließen Fahrzeugtyp, Marke, Modell, Motorisierung, Ausstattung, Fahrzeugalter, Laufleistung, Pflegezustand, werterhöhende und werterhaltende Investitionen, Vor- und Altschäden, Anzahl und Art der Vorbesitzer, Steueraspekte und viele weitere Faktoren mit ein. Auch die generelle Nachfrage nach dem Fahrzeug (Typ, Marke, Modell, Motorisierung, Ausstattung, Farbe) nimmt Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert und damit auch auf die Restwertermittlung. Ein Ladenhüter bleibt auch als Unfallwagen ein Ladenhüter, während ein gefragtes Fahrzeug auch im verunfallten Zustand Höchstpreise erzielt. Aktuelle Trends wie Downsizing, alternative Antriebe, Umweltzonen etc. können ebenfalls Auswirkungen auf die Restwertermittlung haben. Daneben wird die Restwertermittlung stark durch die vorliegende Schadenkonstellation beeinflusst. Je nach Art und Höhe der Beschädigung und der damit gegebenen Reparaturwürdigkeit und möglicher Reparaturwege, sowie die Versorgung mit Ersatzteilen ist die Nachfrage hoch oder niedrig. Die Fahrfähigkeit des Unfallfahrzeugs und der Zeitraum bis zur nächsten Hauptuntersuchung können das Ergebnis der Restwertermittlung ebenfalls beeinflussen. Die Reparaturwürdigkeit geht im Regelfall aus der Relation zwischen Wiederbeschaffungswert und Schadenhöhe, Schadenart hervor. Ist keine Reparaturwürdigkeit mehr gegeben, so kann nach dem verunfallten Fahrzeug dennoch Interesse am Markt bestehen. Für die Restwertermittlung sind dann verwertbare Teile des Unfallfahrzeugs (Karosserieanbauteile, Türen, Motorhaube, Heckklappe, Motor, Aggregate, Innenausstattung etc.) entscheidend. Das Fahrzeug wird ausgeschlachtet und verschrottet.

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Regionaler und überregionaler Restwertmarkt

Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen dem allgemeinen regionalen Markt, welcher Geschädigten ohne besondere Anstrengungen zugänglich ist und dem überregionalen Sondermarkt (Internet, Restwertbörsen, professionale Aufkäufer, national, international).

Regionaler und überregionaler Restwertmarkt

Wie überall in der Wirtschaft bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. So macht es einen großen Unterschied, auf welchem Markt eine Restwertermittlung durchgeführt wird. Der allgemeine regionale Markt liefert im Regelfall niedrigere Ergebnisse, als der überregionale Markt. Durch das Internet hat sich der Fahrzeugmarkt jedoch insgesamt stark verändert, dies gilt ebenso für den Markt der Unfallautos. Die großen Automobilportalen machen regionale und überregionale Suchen mit wenigen Klicks möglich.
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Restwertermittlung im Haftpflichtschadenfall

Der Restwert im Kfz Haftpflichtschadenfall ist der realistische Betrag, den der Geschädigte für sein unrepariertes Unfallfahrzeug im unveränderten Zustand auf dem ihm zugänglichen allgemeinen regionalen Markt erzielen kann. Bei der Erstellung eines Schadengutachtens werden dabei konkrete Angebote vom Markt eingeholt. Führt der Sachverständie eine Restwertermittlung durch, so kann der Eigentümer seinen Unfallwagen ohne eigenen Aufwand laut Gutachten verkaufen. Es besteht dabei zu keiner Zeit eine Verpflichtung den Unfallwagen zu verkaufen, allerdings sind die Angebote der Kaufinteressenten häufig auf zwei Wochen begrenzt.

Wann ist eine Restwertermittlung generell sinnvoll?

Eine Restwertermittlung ist dann empfehlenswert, wenn es auf den Wert des Unfallfahrzeugs ankommt. Mit Hilfe einer Restwertermittlung können Sie entscheiden, ob eine Reparatur oder ein Verkauf des Fahrzeugs sinnvoller ist. Weiter kann eine Restwertermittlung unter Umständen für die Schadenabwicklung relevant sein. In der Schadenabwicklung kommt eine Restwertermittlung dann zum Tragen, wenn der Wert des Unfallfahrzeugs für die Abwicklung von Belang ist. Im Zuge der Erstellung von Gutachten wird in diesem Fall automatisch eine Restwertermittlung durchgeführt. Eine eigene Restwertermittlung in Auftrag zu geben macht beispielsweise dann Sinn, wenn Sie am Unfall selbst schuld waren und keine Versicherung für den eingetretenen Schaden an Ihrem Fahrzeug aufkommt. Mit einer Restwertermittlung auf dem überregionalen Markt können Sie in diesem Fall den Schaden begrenzen und einen maximalen Preis für das Unfallfahrzeug erzielen.

Folgende Faktoren beeinflussen eine Restwertermittlung

Markt (allgemeiner regionaler Markt, überregionaler Sondermarkt)
Wert und Zustand des Fahrzeugs vor Unfall (Wiederbeschaffungswert)
Marktinteresse (Ladenhüter, Bestseller)
Schadenart und Schadenhöhe (mögliche Reparaturwege und Ersatzteilversorgung)
Reparaturwürdigkeit
Zeit bis zur nächsten Hauptuntersuchung
Fahrbereitschaft

Wann ist eine Restwertermittlung sinnvoll?

Geplanter Verkauf des Unfallfahrzeugs
Unsicherheit bezüglich einer Reparaturentscheidung (Reparaturwürdigkeit)
Restwert relevant für die Schadenabwicklung
Schadenbegrenzung (Sie tragen am Unfall selbst Schuld)

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