Reparaturbestätigung
Reparaturnachweis, Nutzungsausfall, Reparaturdauer, Ausfallzeit
Eine Reparaturbestätigung dient im Zusammenhang einer Schadenabwicklung als Nachweis einer durchgeführten Reparatur. Hauptsächlich findet sie Anwendung in der fiktiven Schadenabwicklung und als Qualitätskontrolle.
Hintergrund im Zusammenhang mit einer fiktiven Schadenabwicklung ist meist die ausstehende Regulierung des Nutzungsausfalls oder ein teilregulierter Schaden und damit eine noch ausstehende Abschlusszahlung.
Ohne Nachweis einer Reparatur rechnet die Versicherung Schadenfälle vor allem bei älteren Fahrzeugen oder größeren Schäden (ab ca. 60-70% Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert) zunächst häufig auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands (Wiedebeschaffungswert abzüglich Restwert) ab. Statt dem Ausgleich der Reparaturkosten wird hierbei ein "unechter Totalschaden" zu Grunde gelegt. Unecht bedeutet, dass es sich zwar um einen Reparaturfall handelt, wirtschaftlich jedoch gesehen die Abwicklung über den Wiederbeschaffungsaufwand günstiger ist, als die Abrechnung auf Reparatur (Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung). Ohne Nachweis wird die Versicherung stets den günstigsten Weg der Regulierung wählen.
Weiter ist eine Reparaturbestätigung auch im Hinblick auf eine Eintragung im Hinweis- und Informationssystems (HIS) der Versicherungswirtschaft vorteilhaft. So ist ein fiktiv abgerechneter Schadenfall bereits ein Kriterium für eine Eintragung in der "Schufa der Versicherungen" und ein Eintrag auf dieser "schwarzen Liste der Versicherer" kann Schwierigkeiten bei der Regulierung von Folgeschäden auslösen.
Aufbau Reparaturbesätigung
relevante Informationen zum Nachweis einer Reparatur
die wichtigsten Daten
- Name und Adresse
- Besichtigungsdatum
- Ersteller der Bestätigung
- Erstellungsdatum der Bestätigung
- Fahrzeugdaten
- Dauer der Reparatur in Tagen
- Bemerkung
- Fotodokumentation
Angaben zum Umfang und der Qualität der Reparatur
- fachgerecht instandgesetzt
- Instandgesetzt
- provisorisch instandgesetzt
- Teilreparatur
- keine Angabe
Reparaturbestätigung Variante 1- Reparaturrechnung
Reparaturrechnung als Bestätigung (kostenlos bzw. durch Reparatur verfügbar)
Die Reparaturrechnung kann als Reparaturbestätigung dienen. Aus der Rechnung geht die Reparaturdauer (Annahme- und Auslieferungsdatum) hervor. Weiter ist durch die detaillierte Aufstellung von Ersatzteilen, Arbeitspostionen und Lackierarbeiten der Umfang der Reparatur ersichtlich.
Dient die Rechnung als Reparaturnachweis benötigen Sie keine separate Reparaturbestätigung - in diesem Fall reicht ein einfacher Zweizeiler und die Reparaturrechnung. Eine Reparaturbestätigung vom Profi kann zur Überprüfung der Reparaturqualität sinnvoll sein.
REPARATURBESTÄTIGUNG variante 2 - Sachverständiger
Üblich sind 50 € bis 80 € - die Kosten werden jedoch nicht von jeder Versicherung übernommen
Für die Reparaturbestätigung empfiehlt es sich den Sachverständigen der Gutachtenerstellung aufzusuchen. Dieser ist detailliert mit dem Fall betraut und die Kenntnis des Fahrzeugs im verunfallten Zustand macht die Erstellung einer Reparaturbestätigung sehr einfach. Die Erstellung einer Reparaturbestätigung ohne vorherigen Bezug zum Schaden ist ebenfalls möglich, jedoch unüblich. Neben der Vorführung des reparierten Fahrzeugs ist hier der Nachweis detaillierter Unterlagen über den Schaden erforderlich. Der Nachweis kann mittels Gutachten, Reparaturdokumentation, Schadenfotos etc. erfolgen, die Vorlage einer Reparaturrechnung ist nicht zwingend erforderlich.
REPARATURBESTÄTIGUNG Variante 3 - eigenleistung
Reparaturbestätigung in Eigenleistung (kostenlos)
Die Erstellung einer Reparaturbestätigung in Eigenleistung ist ebenfalls möglich. Hierzu reichen Sie eine einfache selbst erstellte Besätigung (in der Art des Musters) über die Reparatur Ihres Fahrzeugs, sowie einige Beweisfotos bei der Versicherung ein. Als Nachweis, dass die Fotos aktuell sind und nicht vor dem Unfallereignis angefertigt wurden nutzen Sie eine Tageszeitung, welche Sie gut sichtbar auf dem Foto positionieren. Für die Reparaturbestätigung in Eigenleistung sind 3-5 Fotos ausreichend. Zusätzlich ist ein Hinweis über den Umfang der durchgeführten Reparaturarbeiten zu empfehlen - siehe "Variante 2".
Zusätzlich folgende Beweissicherungsfotos beifügen
- Komplettaufnahme des Fahrzeugs mit sichtbarem Kennzeichen und Tageszeitung auf der Front- oder Heckscheibe
- Detailaufnahmen des reparierten Schadens
- Detailaufnahme Tageszeitung