Servicenummer 0800-7978000Kostenfrei 24 Stunden - 365 Tage

Schadenabwicklung - viele Wege führen zum ZielSchadennachweis, Verkauf, Reparatur

Unterschiedliche Schadenkonstellationen erfordern unterschiedliche Lösungsansätze. Die besten Entscheidungen können Sie treffen, wenn Sie über Ihre Möglichkeiten umfassend informiert sind und deren Vor- und Nachteilen kennen.

Als Geschädigter haben Sie im Regelfall keine Erfahrung in der Schadenabwicklung. Auf der Gegenseite stehen Ihnen jedoch ausschließlich Schadenprofis gegenüber. Im Schadenfall sind viele Beteiligte an der Steuerung Ihres Schadens interessiert.

Schadenabwicklung - viele Wege führen zum Ziel

Schneller und unbürokratischer Hilfe sollten Sie zunächst kritisch gegenüberstehen, häufig hat diese den Hintergrund eigener finanzieller Interessen. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und treffen Sie keine Entscheidungen unter Druck.

Steuern statt gesteuert werden - lassen Sie sich nicht zum Spielball der Schadenprofis machen

Welche Möglichkeiten gibt es einen Schaden nachzuweisen?

Kfz Gutachten (Schadengutachten - Sachverständigengutachten - Unfallgutachten)

Beste Absicherung - ein Kfz Gutachten ist im Kfz Haftpflichtschadenfall die optimale Regulierungsgrundlage, Ein Gutachten liefert die größtmögliche Sicherheit und schützt vor teuren Fehlentscheidungen.

Kurzgutachten

Gute Absicherung - ein Kurzgutachten ist die "kleine Variante" eines Kfz Gutachtens. Ein Kurzgutachten bringt viel Sicherheit und ist bei Schadenfällen um die Bagatellgrenze eine solide Alternative zum unsicheren Kostenvoranschlag.

Reparaturkalkulation

Geringe Absicherung - Eine Reparaturkalkulation ist vergleichbar mit einem Kostenvoranschlag, wird jedoch nicht vom Reparaturbetrieb, sondern von einem Sachverständigen erstellt. Eine Reparaturkalkulation bringt etwas mehr Sicherheit, als ein Kostenvoranschlag.

Kostenvoranschlag

Keine Absicherung - Ein Kostenvorschlag ist ein Angebot eines Unternehmens die Reparatur zu einem bestimmten Preis auszuführen. Ein Kostenvoranschlag ist die unsicherste Variante einen Schaden nachzuweisen.

Im Vergleich zum Thema Kfz Gutachten - Kurzgutachten - Kostenvoranschlag klären wir über die Unterschiede, sowie Vor- und Nachteile auf.

Lesen Sie mehr...

Welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es im Schadenfall?

Reparaturfall - fiktive Abrechnung

Sie fordern von der Versicherung den Geldbetrag, der zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlich ist. Als Schädiger sind Sie hierbei so zu stellen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre. Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines Kfz Gutachtens, Kurzgutachtens oder Kostenvoranschlags ohne Vorlage einer Reparaturrechnung.

Reparaturfall - konkrete Abrechnung

Sie lassen den ursprünglichen Zustand durch eine Reparatur wiederherstellen und legen die Reparaturrechnung bei der Versicherung vor. Reparatur- und Regulierungsbasis ist ein Kfz Gutachten, ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Ist der Schaden höher als der Wert des Fahrzeugs ist eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes wirtschaftlich nicht sinnvoll. Der Schadenausgleich erfolgt auf Basis des Fahrzeugwertes, Abrechnungsgrundlage ist ein Kfz Gutachten. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Reparatur bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes (Opfergrenze) möglich.

Technischer Totalschaden

Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist technisch nicht mehr möglich (sehr selten). In diesem Fall sind wie beim wirtschaftlichen Totalschaden statt der Höhe der Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs maßgebend.

Die Darstellung ist stark vereinfacht, gibt Ihnen jedoch einen ersten groben Überblick. Die Abwicklung im Detail ist Sache der Rechtsanwälte.

Welche Reparaturmöglichkeiten habe ich? Bin ich verpflichtet zu reparieren?

Reparaturmöglichkeiten Kfz Schadensfall

Neben verschiedenen Möglichkeiten der Reparatur ist es auch möglich einen Schaden gar nicht zu reparieren oder den Wagen im verunfallten Zustand zu verkaufen. Die Entscheidung für einen bestimmten Weg hängt von verschiedenen Gegebenheiten ab. Die Abrechnung mit der Versicherung kann sich vom gewählten Reparaturweg unterscheiden.

Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt

Dieser Weg ist vor allem bei neueren Fahrzeugen und komplexeren Schäden empfehlenswert. Der Reparaturbetrieb hat die nötige Sach- und Fachkenntis, besitzt das erforderliche Spezialwerkzeug und hat direkten Zugang zu den Vorgaben und Arbeitsanweisungen des Herstellers. Mit der Reparatur in der markengebundenen Fachwerkstatt halten Sie die Garantie Ihres Fahrzeugs aufrecht und sichern sich auch Kulanz des Herstellers im Fall von Problemen außerhalb der Garantiezeit.

Reparatur in einer freien Fachwerkstatt

Kommt ein Fahrzeug in die Jahre wird für die Wartung häufig nicht mehr der teure Markenbetrieb aufgesucht. Dieser Weg steht auch im Schadensfall offen. Eine freie Werkstatt kann Schäden meist kostengünstiger beheben, als der Hersteller. In manchem Schadenfall lässt sich durch den Weg über eine freie Werkstatt ein wirtschaftlicher Totalschaden abwenden. Die technische Ausstattung der freien Werkstätten kann mit den markengebundenen Betrieben oft nicht mithalten, daher ist für die Werkstatt Entscheidung auch die Komplexität eines Schadens entscheidend.

Reparatur in Eigenleistung

Sie sind handwerklich begabt und können die Reparaturarbeiten selbst durchführen? Dann stellt eine Reparatur in Eigenleistung eine gute Lösung dar. Unterstützung und Hilfestellung finden Sie im Netz über Automobilforen, Youtube, Blogs, Reparaturanleitungen, etc.

Teilreparatur

Sie nehmen eine Teilreparatur vor und belassen einen Teil der Schäden am Fahrzeug.

Reparatur mit Gebrauchtteilen

Gerade bei älteren Fahrzeugen kann eine Reparatur mit Gebrauchtteilen sinnvoll sein. Diese Reparaturvariante ist nicht als minderwertig anzusehen, die Teile an Ihrem Fahrzeug sind schließlich ebenfalls keine Neuteile mehr. Über die Reparatur mit Gebrauchtteilen lässt sich häufig ein wirtschaftlicher Totalschaden abwenden.

Keine Reparatur - Sie fahren mit dem Schaden weiter

Mit den Schäden ohne Reparatur weiterzufahren ist dann möglich, wenn keine sicherheitsrelevanten Bauteile beschädigt sind und kein Verstoß gegen die Verkehrssicherheit im Sinne der STVZO. vorliegt. Falls zukünftig ein weiterer Schaden entsteht kann diese Variante erhebliche Nachteile mit sich bringen.

Keine Reparatur - Sie verkaufen Ihren Wagen im verunfallten Zustand

Sie verkaufen Ihren Unfallwagen ohne Reparatur im verunfallten Zustand. Lesen Sie mehr zum Thema Restwertermittlung.

Kontakt

Öffnungszeiten 365 Tage
09:00 Uhr bis 22:00 Uhr
(Kernzeiten Standorte)

24h Service 0800-7978000
Mobil 0162-7879456
Tel: 089-44452936

Kopierschutz - Site Protection - Plagaware

A© 2022 - Dipl.-Ing.(FH) André Schrogl - Impressum  & Datenschutz

nach oben
JSN Epic 2 is designed by JoomlaShine.com | powered by JSN Sun Framework