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Kostenrisiko eigener Gutachter (Kfz Haftpflichtschaden)

Im Zusammenhang mit der Beauftragung des Gutachers Ihrer Wahl werden Sie von der regulierenden Versicherung häufig mit dem Schlagwort „Kostenrisiko“ verunsichert. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, im Regelfall lässt es sich vorab leicht einschätzen, ob bei der Beauftragung eines unabhängigen Gutachters überhaupt ein Kostenrisiko für Sie besteht.

Kostenrisiko Schadengutachten

Ihr Anliegen: Sie möchten keine falschen Entscheidungen treffen und von Anfang an Transparanz in die Schadenabwicklung bringen und über mögliche Lösungsvarianten (Abrechnung auf Gutachtenbasis, Reparatur markengebundene Fachwerkstatt, Reparatur freie Werkstatt, Teilreparatur, keine Reparatur, Reparatur mit Gebrauchtteilen, Verkauf des Unfallwagens, etc.) informiert sein. Sie legen Wert auf eine unabhängige Schätzung des eingetretenen Schadens und möchten hierfür keine Kosten tragen. Unser Service: Mit Ihrer Situation sind wir bestens vertraut, das Thema Kostenrisiko analysieren und besprechen wir daher stets bereits beim Erstkontakt. Die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten (Kfz-Haftpflichtschaden) werden bei klarer Schuldfrage von der Versicherung des Unfallverursachers getragen. Ob ein Schadengutachten in Ihrem Fall die richtige Lösung darstellt klären wir hierbei vorab. Wir beraten Sie neutral und unabhängig und sprechen Ihnen nur dann die Empfehlung für ein Gutachten aus, wenn diese Lösung zielführend ist.

Kostenfreie Ersteinschätzung - vermeiden Sie teure Fehler - wir sagen Ihnen worauf es ankommt

Der Aufwand für die Erstellung eines qualitativ hochwertigen Schadengutachtens ist abhängig von der Komplexität und dem Umfang des Schadens. Ein Rahmenschaden erfordert einen wesentlich höheren Zeitaufwand als ein Kratzer im Stoßfänger. Ein Schaden von 10.000 Euro einen höheren Aufwand, als ein Schaden von 1.000 Euro. Das Honorar des Gutachters spiegelt den Arbeitsaufwand wieder, welcher für die Erstellung des Gutachtens angefallen ist. Es liegt in der Logik der Sache, dass Dumping Angebote für Gutachten zum Festpreis keine seriöse Lösung darstellen können

Im Fall eines Kfz Haftpflichtschadens (Sie haben am Unfall keine Schuld) tragen Sie bei der Beauftragung des unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl im Regelfall keine Kosten. Das Honorar des Gutachters zählt zum Schadenersatz und wird von der regulierenden Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung, wir schätzen Ihren Fall neutral ein und schaffen die nötige Transparenz für Ihre weiteren Entscheidungen.

Viele allgemeine Informationen zum Thema Unfall finden Sie auf unserer Startseite.

Vorsicht bei "Schadengutachten ohne Kostenrisiko" zum Dumping Festpreis!

Kostenrisiko eigener Gutachter (Kfz Kaskoschaden)

Im Kaskoschadenfall sieht die Sache anders aus, hier nimmt die Versicherung im Regelfall ihr sogenanntes "Weisungsrecht" wahr und bestimmt den Gutachter selbst. Im Kaskoschadenfall macht es daher keinen Sinn einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Mehr zum Thema Kfz Kaskoschaden lesen sie hier...

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