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Schadenfälle richtig einschätzen

Schadenhöhe, Wertminderung, Sicherheit, Reparaturkostenausweitung, Risiko

Bevor Sie in einem Schadenfall Entscheidungen treffen sollten Sie sich einen Überblick über den Schadenumfang und relevante Positionen verschaffen. Ansprüche, Rechte und Pflichten sind nicht in jedem Schadenfall gleich, daher sind je nach Schaden unterschiedliche Schritte sinnvoll.

Eine erste grobe Einschätzung der zu erwartenden Schadenhöhe fällt Geschädigten häufig schwer. Durch den fehlenden fachlichen Hintergrund werden meist zu niedrige Reparaturkosten angenommen. 

Kein Schaden gleicht exakt dem Anderen, doch mit ein wenig Übung können Sie auch ohne professionellen Hintergrund eine erste Einschätzung treffen. Gehen Sie mit uns auf Besichtigungstour - lernen Sie über folgenden Beispielschadenfall, worauf es ankommt.

Je höher der Schaden, desto wichtiger ist die Schadensteuerung.

Beispielschaden BMW 740d 

Die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallgegners haftet voll und kommt für den Schaden auf. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf den Kfz Gutachter Ihres Vertrauens und den Reparaturbetrieb Ihrer Wahl, wobei keine Verpflichtung zu einer Reparatur besteht (fiktive Abrechnung). Weiter können Sie für die Abwicklung einen Rechtsanwalt als persönliche Interessenvertretung wählen (Waffengleichheit zwischen Ihnen, als Laien in der Schadenabwicklung und der Versicherung als Profi).

Rechte nutzen, Pflichten einhalten und wissen, welche Entscheidungen welche Folgen haben. 


Der Schadenersatzanspruch behinhaltet im vorliegenden Fall Reparaturkosten, Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten, merkantile Wertminderung, Gutachterhonorar, Anwaltshonorar, sowie pauschale Auslagen.  

Reparaturkosten gesamt 7.004,23 Euro inkl. 19 % MwSt

Ersatzteilkosten 3.289,61 €
Arbeitslöhne 1.353,53 €
Lackierkosten 1.107,77 €
MwSt. 1.118,32 €

(Details siehe Kalkulation)  

Stoßfänger

Stoßfänger vorne gequetscht - deformiert - verschrammt. Verkleidung aus Kunststoff (flexibel - elastisch) - gibt beim Anstoß nach - Risiko tiefer liegender Beschädigungen - Verkleidung nicht reparabel - Erneuerung und Lackierung des Stoßfängers erforderlich.

Anteiliger Schaden Stoßfänger
ca. 2.100 € brutto

Einparkhilfe (PDC) 

Ultraschallsensor Einparkhilfe (PDC) vorne links außen verschrammt - nicht reparabel - Sensor erneuerungsbedürftig. Ultraschallsensoren dürfen nach Herstellervorgabe nicht lackiert werden (Lieferzustand in Wagenfarbe). 

Anteiliger Schaden Einparkhilfe
ca. 250 € brutto

Scheinwerfer

Scheinwerfer links verkratzt - Scheinwerferaufnahmen möglicherweise gebrochen - nicht reparabel - Bi-Xenon Scheinwerfer mit aktivem Kurvenlicht erneuern - einstellen - einlernen.  

Anteiliger Schaden Scheinwerfer
ca. 1.650 € brutto

Seitenwand

Seitenwand vorne links eingedrückt - geknickt - Seitenwand aus Aluminium - Instandsetzung unwirtschaftlich - Erneuerung und Lackierung erforderlich.

Anteiliger Schaden Seitenwand
ca. 1.400 € brutto

Side View Kamera

Side View Kamera links verschrammt - nicht reparabel - Kamera erneuerungsbedürftig

Anteiliger Schaden Side View
ca. 400 € brutto

Risiko Achsschaden

Rad vorne links im direkten Anstoßbereich - Risiko Achsschaden. Eingeschränkte Verkehrssicherheit - für einen Schadensbefund am Fahrwerk ist eine Achsvermessung durchzuführen. Reparaturkostenausweitung von mehreren tausend Euro möglich.

Vermessung ca. 280  € brutto (Eingangsvermessung)

Erschwernis Lackierarbeiten 

Erweiterte Lackierarbeiten - Titansilber Metallic - schwieriger Farbton - Übergangslackierung in die Tür vorne links zum Farbtonangleich erforderlich.  Die Übergangslackierung dient der Durchführung einer "unsichtbaren" Reparatur - ohne Übergangslackierung wäre ein sichtbarer Farbtonunterschied zu erwarten.

Anteiliger Schaden Farbtonangleich
ca. 500 € brutto

Assistenzsysteme - steigende Reparaturkomplexität

Steigende Reparaturkomplexität durch mehr und mehr Assistenzsysteme - im vorliegenden Fall verfügt das Fahrzeug über: BMW Night Vision - Fernlichtassistent, aktives Kurvenlicht, Aktive Geschwindigkeits Regelanlage und Side View Kamera. Auch ohne Beschädigung erhöht sich der Aufwand der Reparatur. 

Altschaden Stoßfänger 

Der vordere Stoßfänger weist einen nicht behobenen Vorschaden auf (Anstoßspur vorne links unterhalb). Der Vorschaden wird durch die erforderliche Erneuerung der Stoßfängerverkleidung automatisch behoben. 

Wertverbesserung 100  € brutto

Beurteilung Schadenfall
Kfz-Gutachten

Komplexer Schaden mit Risiken tieferliegender Beschädigungen und möglicher Reparaturkostenausweitungen. Für die Schadenabwicklung sind neben den reinen Reparaturkosten auch Nutzungsausfall, Reparaturdauer und merkantile Wertminderung relevant.

  • Komplexer Schadenfall
  • Risiko tieferliegender Beschädigungen
  • Merkantile Wertminderung
  • Risiko Achsschaden
  • Risiko Reparaturkostenausweitungen
  • Wertverbesserung (kleiner Vorschaden)

Im vorliegenden Fall ist ein Gutachten als Basis für die Schadenabwicklung dringend anzuraten. Der Schaden ist für den Laien keinesfalls einzuschätzen und neben der Absicherung von möglichen Reparaturkostenausweitungen berücksichtigt ein Gutachten weitere wichtige und für die Schadenabwicklung relevante Positionen.

Mit einem Kfz Gutachten haben Sie im Schadenfall maximale Tranparenz und Ansprüche werden auch ohne tiefergehende Auseinandersetzung mit der Materie sofort erkennbar.

Schadenfall in Zahlen

Reparaturkosten
(netto) 
5.885,91 € 
Mehrwertsteuer
(19%)  
1.118,32 € 
Reparaturkosten
(brutto) 
7.004,23 € 
Merkantile Wertminderung
(steuerneutral)
400,00 €
Technische Wertminderung
0,00 €
Nutzungsausfall
(pro Tag) 
115,00 €
Reparaturdauer
(Tage)
3-5 Tage
Wertverbesserung
(brutto)
100,00 €

Verrechnungssätze

BMW Niederlassung MünchenStand 04/2018
Mechanikarbeiten
(netto pro Stunde)
176,52 €
Karosseriearbeiten
(netto pro Stunde)
185,52 €
Elektrikarbeiten
(netto pro Stunde)
200,64 €
Lackierarbeiten
(netto pro Stunde)
201,12 €
Lackmaterial Metallic
(2-Schicht Lackierung)
35%
Fahrzeug- und
Teileverbringung
120 €
UPE Aufschläge
(Ersatzteilpreise)
0 €

Technische Wertminderung

Eine technische Wertminderung liegt dann vor, wenn der ursprüngliche Zustand des Fahrzeugs vor Eintritt des Schadenfalls durch eine sach- und fachgerechte Reparatur auch mit modernsten und dem Stand der Technik entsprechenden Reparaturmethoden keinesfalls erreichbar ist. Eine technische Wertminderung tritt heute eher selten ein. Zeitlich wird bei der Ermittlung der technischen Wertminderung auf den Abschluss der Reparaturarbeiten abgestellt. Ob eine Reparatur generell wirtschaftlich ist, steht wiederum auf einem anderen Blatt.

Merkantile Wertminderung

Nach der freien Enzyklopädie Wikipedia definiert sich der "Minderwert" wie folgt: "Der Minderwert ist im Haftpflichtrecht der geringere Wert, den der Markt einer beschädigten Sache (merkantiler Minderwert) nach ihrer Reparatur über den wegen nicht behebbarer Mängel verbliebenen technischen Minderwert hinaus bereits wegen des Risikos verborgener Mängel gegenüber einer vergleichbaren unbeschädigten Sache beimisst. Er wird vor allem im Zusammenhang mit der Regulierung von Unfallschäden bei Kraftfahrzeugen verwendet." Umgangssprachlich wird meist nicht von Minderwert, sondern von Wertminderung gesprochen.

Auf den Punkt gebracht:

  • Angst vor verdecken Mängeln
  • Befürchtung von Folgeschäden
  • Rationale und irrationale Gründe
  • Schwarzer Vorhang "Unfallwagen"
  • Angst vor unentdeckten Schäden
  • Risiko einer unvollständigen Reparatur
  • Schwieriger Wiederverkauf (offenbarungspflichtiger Schaden)

 
Das Thema Wertminderung ist komplex, eine einfache Berechnung über Formeln ist daher nicht möglich. Es existieren jedoch einige Berechnungsmodelle, welche grobe Anhaltswerte liefern. Keine Formel berücksichtigt jedoch alle relevanten Parameter und ist in jedem Fall anwendbar. Zeitlich wird bei der Ermittlung der merkantilen Wertminderung auf den Schadeneintritt abgestellt. Die Stellungnahme zur Wertminderung gehört zu den Kernaufgaben eines Sachverständigen.  

Marktrelevanz- und Faktorenmethode
(MFM)
350 €
Bundesverband
(BVSK Modell)
440 € 
Ruhkopf-Sahm ohne Ergebnis 
(Fahrzeugalter > 4 Jahre)
0 € 
Hamburger Modell ohne Ergebnis
(Fahrzeugalter > 4 Jahre) 
0 €
Halbgewachs ohne Ergebnis 
(Fahrzeugalter > 5 Jahre)
0 €
Berechnungsmodelle Wertminderung im Detail

Die Ergebnisse der einzelnen Modelle gehen häufig stark auseinander. Das aufgezeigte Beispiel des BMW 740d lässt dies deutlich erkennen, 3 der 5 Formeln liefern auf Grund des Fahrzeugalters im vorliegenden Schadenfall keine Wertminderung mehr (Ergebnis 0 €).

Für die konkrete Ermittlung der Wertminderung ist die individuelle Betrachtung sämtlicher Einflussfaktoren erforderlich. Die Wertminderung wird nicht errechnet, sondern im Ermessensspielraum des sachverständigen geschätzt. 

Einflussfaktoren Wertminderung

Reparaturumfang, Schadenintensität, Fahrzeugalter und Laufleistung, Zustand, Neupreis, Fahrzeugart, aktueller Fahrzeugwert (Wiederbeschaffungswert), Marktgängigkeit, Anzahl der Eigentümer, reparierte und unreparierte Vorschäden, verbleibende Risiken, etc.

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