Schadenfälle richtig einschätzen
#Schadenhöhe, Wertminderung, Sicherheit, Reparaturkostenausweitung, Risiko
Bevor Sie in einem Schadenfall Entscheidungen treffen sollten Sie sich einen Überblick über den Schadenumfang und relevante Positionen verschaffen. Ansprüche, Rechte und Pflichten sind nicht in jedem Schadenfall gleich, daher sind je nach Schaden unterschiedliche Schritte sinnvoll.
Eine erste grobe Einschätzung der zu erwartenden Schadenhöhe fällt Geschädigten häufig schwer. Durch den fehlenden fachlichen Hintergrund werden meist zu niedrige Reparaturkosten angenommen.
Kein Schaden gleicht exakt dem Anderen, doch mit ein wenig Übung können Sie auch ohne professionellen Hintergrund eine erste Einschätzung treffen. Gehen Sie mit uns auf Besichtigungstour - lernen Sie über folgenden Beispielschadenfall, worauf es ankommt.
Je höher der Schaden, desto wichtiger ist die Schadensteuerung.
Beispielschaden BMW 740d
Die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallgegners haftet voll und kommt für den Schaden auf. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf den Kfz Gutachter Ihres Vertrauens und den Reparaturbetrieb Ihrer Wahl, wobei keine Verpflichtung zu einer Reparatur besteht (fiktive Abrechnung). Weiter können Sie für die Abwicklung einen Rechtsanwalt als persönliche Interessenvertretung wählen (Waffengleichheit zwischen Ihnen, als Laien in der Schadenabwicklung und der Versicherung als Profi).
Rechte nutzen, Pflichten einhalten und wissen, welche Entscheidungen welche Folgen haben.
Der Schadenersatzanspruch behinhaltet im vorliegenden Fall Reparaturkosten, Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten, merkantile Wertminderung, Gutachterhonorar, Anwaltshonorar, sowie pauschale Auslagen.
Reparaturkosten gesamt 7.004,23 Euro inkl. 19 % MwSt
Ersatzteilkosten 3.289,61 €
Arbeitslöhne 1.353,53 €
Lackierkosten 1.107,77 €
MwSt. 1.118,32 €
(Details siehe Kalkulation)

Stoßfänger
Stoßfänger vorne gequetscht - deformiert - verschrammt. Verkleidung aus Kunststoff (flexibel - elastisch) - gibt beim Anstoß nach - Risiko tiefer liegender Beschädigungen - Verkleidung nicht reparabel - Erneuerung und Lackierung des Stoßfängers erforderlich.
€Anteiliger Schaden Stoßfänger
ca. 2.100 € brutto

Einparkhilfe (PDC)
Ultraschallsensor Einparkhilfe (PDC) vorne links außen verschrammt - nicht reparabel - Sensor erneuerungsbedürftig. Ultraschallsensoren dürfen nach Herstellervorgabe nicht lackiert werden (Lieferzustand in Wagenfarbe).
Anteiliger Schaden Einparkhilfe
ca. 250 € brutto

Scheinwerfer
Scheinwerfer links verkratzt - Scheinwerferaufnahmen möglicherweise gebrochen - nicht reparabel - Bi-Xenon Scheinwerfer mit aktivem Kurvenlicht erneuern - einstellen - einlernen.
Anteiliger Schaden Scheinwerfer
ca. 1.650 € brutto

Seitenwand
Seitenwand vorne links eingedrückt - geknickt - Seitenwand aus Aluminium - Instandsetzung unwirtschaftlich - Erneuerung und Lackierung erforderlich.
€Anteiliger Schaden Seitenwand
ca. 1.400 € brutto

Side View Kamera
Side View Kamera links verschrammt - nicht reparabel - Kamera erneuerungsbedürftig.
Anteiliger Schaden Side View
ca. 400 € brutto

Risiko Achsschaden
Rad vorne links im direkten Anstoßbereich - Risiko Achsschaden. Eingeschränkte Verkehrssicherheit - für einen Schadensbefund am Fahrwerk ist eine Achsvermessung durchzuführen. Reparaturkostenausweitung von mehreren tausend Euro möglich.
Vermessung ca. 280 € brutto (Eingangsvermessung)

Erschwernis Lackierarbeiten
Erweiterte Lackierarbeiten - Titansilber Metallic - schwieriger Farbton - Übergangslackierung in die Tür vorne links zum Farbtonangleich erforderlich. Die Übergangslackierung dient der Durchführung einer "unsichtbaren" Reparatur - ohne Übergangslackierung wäre ein sichtbarer Farbtonunterschied zu erwarten.
€Anteiliger Schaden Farbtonangleich
ca. 500 € brutto

Assistenzsysteme - steigende Reparaturkomplexität
Steigende Reparaturkomplexität durch mehr und mehr Assistenzsysteme - im vorliegenden Fall verfügt das Fahrzeug über: BMW Night Vision - Fernlichtassistent, aktives Kurvenlicht, Aktive Geschwindigkeits Regelanlage und Side View Kamera. Auch ohne Beschädigung erhöht sich der Aufwand der Reparatur.

Altschaden Stoßfänger
Der vordere Stoßfänger weist einen nicht behobenen Vorschaden auf (Anstoßspur vorne links unterhalb). Der Vorschaden wird durch die erforderliche Erneuerung der Stoßfängerverkleidung automatisch behoben.
Wertverbesserung 100 € brutto
Beurteilung Schadenfall
Kfz-Gutachten
Komplexer Schaden mit Risiken tieferliegender Beschädigungen und möglicher Reparaturkostenausweitungen. Für die Schadenabwicklung sind neben den reinen Reparaturkosten auch Nutzungsausfall, Reparaturdauer und merkantile Wertminderung relevant.
- Komplexer Schadenfall
- Risiko tieferliegender Beschädigungen
- Merkantile Wertminderung
- Risiko Achsschaden
- Risiko Reparaturkostenausweitungen
- Wertverbesserung (kleiner Vorschaden)
Im vorliegenden Fall ist ein Gutachten als Basis für die Schadenabwicklung dringend anzuraten. Der Schaden ist für den Laien keinesfalls einzuschätzen und neben der Absicherung von möglichen Reparaturkostenausweitungen berücksichtigt ein Gutachten weitere wichtige und für die Schadenabwicklung relevante Positionen.
Mit einem Kfz Gutachten haben Sie im Schadenfall maximale Tranparenz und Ansprüche werden auch ohne tiefergehende Auseinandersetzung mit der Materie sofort erkennbar.
Schadenfall in Zahlen
Reparaturkosten
(netto) | 5.885,91 € |
Mehrwertsteuer
(19%) | 1.118,32 € |
Reparaturkosten
(brutto) | 7.004,23 € |
Merkantile Wertminderung
(steuerneutral) | 400,00 € |
Technische Wertminderung
| 0,00 € |
Nutzungsausfall
(pro Tag) | 115,00 € |
Reparaturdauer
(Tage) | 3-5 Tage |
Wertverbesserung (brutto) | 100,00 € |
Verrechnungssätze
BMW Niederlassung München | Stand 04/2018 |
---|---|
Mechanikarbeiten (netto pro Stunde) | 176,52 € |
Karosseriearbeiten (netto pro Stunde) | 185,52 € |
Elektrikarbeiten (netto pro Stunde) | 200,64 € |
Lackierarbeiten (netto pro Stunde) | 201,12 € |
Lackmaterial Metallic (2-Schicht Lackierung) | 35% |
Fahrzeug- und Teileverbringung | 120 € |
UPE Aufschläge (Ersatzteilpreise) | 0 € |
Technische Wertminderung
Eine technische Wertminderung liegt dann vor, wenn der ursprüngliche Zustand des Fahrzeugs vor Eintritt des Schadenfalls durch eine sach- und fachgerechte Reparatur auch mit modernsten und dem Stand der Technik entsprechenden Reparaturmethoden keinesfalls erreichbar ist. Eine technische Wertminderung tritt heute eher selten ein. Zeitlich wird bei der Ermittlung der technischen Wertminderung auf den Abschluss der Reparaturarbeiten abgestellt. Ob eine Reparatur generell wirtschaftlich ist, steht wiederum auf einem anderen Blatt.
Merkantile Wertminderung
Nach der freien Enzyklopädie Wikipedia definiert sich der "Minderwert" wie folgt: "Der Minderwert ist im Haftpflichtrecht der geringere Wert, den der Markt einer beschädigten Sache (merkantiler Minderwert) nach ihrer Reparatur über den wegen nicht behebbarer Mängel verbliebenen technischen Minderwert hinaus bereits wegen des Risikos verborgener Mängel gegenüber einer vergleichbaren unbeschädigten Sache beimisst. Er wird vor allem im Zusammenhang mit der Regulierung von Unfallschäden bei Kraftfahrzeugen verwendet." Umgangssprachlich wird meist nicht von Minderwert, sondern von Wertminderung gesprochen.
Auf den Punkt gebracht:
- Angst vor verdecken Mängeln
- Befürchtung von Folgeschäden
- Rationale und irrationale Gründe
- Schwarzer Vorhang "Unfallwagen"
- Angst vor unentdeckten Schäden
- Risiko einer unvollständigen Reparatur
- Schwieriger Wiederverkauf (offenbarungspflichtiger Schaden)
Das Thema Wertminderung ist komplex, eine einfache Berechnung über Formeln ist daher nicht möglich. Es existieren jedoch einige Berechnungsmodelle, welche grobe Anhaltswerte liefern. Keine Formel berücksichtigt jedoch alle relevanten Parameter und ist in jedem Fall anwendbar. Zeitlich wird bei der Ermittlung der merkantilen Wertminderung auf den Schadeneintritt abgestellt. Die Stellungnahme zur Wertminderung gehört zu den Kernaufgaben eines Sachverständigen.
Marktrelevanz- und Faktorenmethode
(MFM) | 350 € |
Bundesverband (BVSK Modell) | 440 € |
Ruhkopf-Sahm ohne Ergebnis (Fahrzeugalter > 4 Jahre) | 0 € |
Hamburger Modell ohne Ergebnis (Fahrzeugalter > 4 Jahre) | 0 € |
Halbgewachs ohne Ergebnis (Fahrzeugalter > 5 Jahre) | 0 € |
Die Ergebnisse der einzelnen Modelle gehen häufig stark auseinander. Das aufgezeigte Beispiel des BMW 740d lässt dies deutlich erkennen, 3 der 5 Formeln liefern auf Grund des Fahrzeugalters im vorliegenden Schadenfall keine Wertminderung mehr (Ergebnis 0 €).
Für die konkrete Ermittlung der Wertminderung ist die individuelle Betrachtung sämtlicher Einflussfaktoren erforderlich. Die Wertminderung wird nicht errechnet, sondern im Ermessensspielraum des sachverständigen geschätzt.
Einflussfaktoren Wertminderung
Reparaturumfang, Schadenintensität, Fahrzeugalter und Laufleistung, Zustand, Neupreis, Fahrzeugart, aktueller Fahrzeugwert (Wiederbeschaffungswert), Marktgängigkeit, Anzahl der Eigentümer, reparierte und unreparierte Vorschäden, verbleibende Risiken, etc.
Kfz Gutachter | Kfz Sachverständiger - Kfz Verwahrstelle München
Steht Ihr Fahrzeug nach einem Unfall in der Kfz Verwahrstelle, so ist es wahrscheinlich nicht mehr fahrbereit. Nun ist schnelles Handeln gefragt, sodass Sie Ihre Mobilität möglichst zeitnah wieder herstellen können.
Wir reagieren sofort - die Kfz Verwahrstelle München liegt nur wenige Meter von unserem Kfz Sachverständigenbüro in Trudering entfernt. Wir bieten Ihnen flexible und kurzfristige Termine in der Kfz Verwahrstelle. Unser Kfz Sachverständigenbüro ist in der Kfz Verwahrstelle registriert, sodass wir zu den Öffnungszeiten jederzeit Besichtigungstermine wahrnehmen können.
- die Kfz Verwahrstelle liegt nur wenige Meter von unserem Kfz Sachverständigenbüro in Trudering entfernt
- Kurzfristige und flexible Terminabsprache für Besichtigungen in der Kfz Verwahrstelle
- Schnelle Ausarbeitung des Gutachtens
- Wir rechnen direkt unser Gutachterhonorar direkt mit der Versicherung ab
- Sie tragen im Regelfall keine Kosten für das Schadengutachten
- Keine Anfahrtskosten für Besichtigungen in der Kfz Verwahrstelle
- Sicherheit in der Schadenabwicklung

Kfz Verwahrstelle München
Thomas-Hauser-Straße 19
81829 München
Telefon: 089 / 42 93 01
Fax: 089 / 42779 - 128
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
07.15 – 15.45 Uhr
Freitag
07.15 – 14.45 Uhr
Kfz Gutachten oder Kostenvoranschlag - Ratgeber im Schadenfall -
Im ersten Schritt einer Schadensregulierung teilt die Versicherung häufig mit, dass sie kein Kfz-Gutachten benötige, sondern ein Kostenvoranschlag mit Fotos ausreichend sei. Dieser strategische Schachzug hat mehrere Hintergründe.

Im ersten Schritt einer Schadensregulierung teilt die Versicherung häufig mit, dass sie kein Kfz-Gutachten benötige, sondern ein Kostenvoranschlag mit Fotos ausreichend sei. Dieser strategische Schachzug hat mehrere Hintergründe.

Im ersten Moment liegt der vermeintliche Vorteil auf der Hand - die Versicherung möchte mit dem Kostenvoranschlag die Gutachterkosten einsparen. Auf den zweiten Blick geht es jedoch um wesentlich mehr. Dieser Sachverhalt wird jedoch erst ersichtlich, wenn Sie sich mit der Materie tiefer auseinandersetzen.
Nicht umsonst zählt der unabhänige Kfz-Sachverständige im Haftpflichtschadenfall zu Ihren Rechten
Ein Kostenvoranschlag stellt für Sie eine mögliche Lösung dar, wenn...Dolor Sit Amet
- Sie sofort erkennen können, dass es sich um eine unbedeutende Kleinigkeit (Bagatellschaden) handelt
- Sie den Schaden vollständig einschätzen können (Vorsicht Bagatellschaden)
- Sie sich bewusst für einen Kfz-Kostenvoranschlag entscheiden und dabei die Vor- und Nachteile kennen
- die Versicherung die Kosten des Kostenvoranschlags übernimmt (häufig nicht der Fall)
- Sie sicher sind, dass keine Wertminderung eintritt, denn diese wird beim Kostenvoranschlag nicht ermittelt
- Sonstige Positionen, wie Reparturdauer, Ausfallzeit, Verkehrssicherheit, Ausfallkosten, etc. nicht relevant sind
- Sie Ihre Ansprüche kennen und sich in der Schadensabwicklung halbwegs auskennen
- Ihr Fahrzeug noch einen entsprechenden Gegenwert zum Schaden aufweist
- keine Altschäden vorliegen (mögliche Abzüge für Wertverbesserung oder komplette Ablehnung der Regulierung)
- Sie ein Risiko für eine Ausweitung der Reparaturkosten ausschließen können
- Ihr Schaden in der gleichen Werkstatt auch repariert wird (Kosten des KV werden dann verrechnet)
Sicherheit bei der Einordnung von Unfallschäden
Beispielschaden BMW 740d - gehen Sie mit uns auf Besichtigungstour - erfahren Sie mehr über schadenrelevante Positionen und worauf es bei der Einschätzung eines Schadens ankommt. Neben den reinen Reparaturkosten geht es im vorliegenden Fall auch um Risikopositionen, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall und die Verkehrssicherheit.
Schadenbeurteilung im DetailBeispielschaden BMW 740dBrauchen Sie Unterstützung bei der Einschätzung Ihres Schadenfalls? Schildern Sie uns Ihr Anliegen - senden Sie uns aussagekräftige Fotos - wir schätzen Ihren Unfall kostenfrei ein und besprechen mit Ihnen, worauf es in ihrem ganz individuellen Fall ankommt. Gerne können Sie nach Absprache natürlich auch mit Ihrem Fahrzeug in einer unserer Geschäftsstellen vorbeikommen.
Warum fordert die gegnerische Versicherung einen Kostenvoranschlag mit Fotos?
AIm Haftpflichtschadenfall (Sie tragen am Unfall keine Schuld) geben als Geschädigter den Ton an. Vorausgesetzt Sie kennen Ihre Rechte, denn ansonsten übernimmt die Versicherung das Ruder. Der Schadenfall wird dann so kostengünstig wie möglich abgewickelt. Der erste strategische Schritt ist der Kostenvoranschlag, denn dieser hat für die Versicherung zahlreiche Vorteile:
Ein Kostenvoranschlag kostet den Versicherer nichtsDolor Sit Amet
AEin Kostenvoranschlag ist das verbindliche Versprechen einer Werkstatt eine Reparatur zu einem bestimmten Preis durchzuführen. Der Kunde stellt eine Anfrage darüber, mit welchen Kosten er für die Reparatur bei Kfz-Betrieb X zu rechnen hat. Ein Kostenvoranschlag wird von der Werkstatt im Regelfall unentgeltlich erbracht. Die Zweckentfremdung eines Kostenvoranschlags zur Abrechnung eines Schadens mit der Versicherung lässt sich die Werkstatt jedoch bezahlen. Die Versicherung verweist häufig darauf, dass Kostenvoranschläge unentgeltlich erstellt werden und lehnt die Übernahme der Kosten ab. Falls Sie mit einem Kostenvoranschlag arbeiten möchten, so sollten Sie die Übernahme der Kosten im Vorfeld klären, ansonsten besteht die Gefahr am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Ein Schadensgutachten bringt TransparenzDolor Sit Amet
ADas Gutachterhonorar ist nicht allein der Dorn im Auge des Versicherers, ein Gutachten bringt Transparenz in den Schadenfall. Nach einem Unfall ist der Nachweis der Schadenhöhe nur eine von vielen zu treffenden Entscheidungen. Viele involvierte Parteien (Versicherung, Autohaus, etc.) verfolgen Eigeninteressen und haben keine eine neutrale Stellung. In der Regel haben Sie es dabei mit Profis zu tun die sich in der Steuerung von Unfallschäden bestens auskennen. Ein neutrales Kfz Gutachten ermöglicht eine erfolgreiche Schadensteuerung und schützt Sie davor zum Spielball der Schadenprofis zu werden.
Ohne Kfz-Gutachten weniger AnsprücheDolor Sit Amet
AIhre Ansprüche im Schadensfall können vielfältig sein! Dies hilft Ihnen jedoch nur dann, wenn Sie diese auch kennen. Ein Kfz-Kostenvoranschlag besteht lediglich aus einer Kalkulation, weitere Ansprüche werden so gar nicht erst ermittelt und Minderwert, Ausfallkosten, etc. gehen zu Ihren Lasten. Der unabhängige Kfz-Gutachter hingegen ermittelt neben den reinen Reparaturkosten viele weitere schadenrelevante Positionen. Dies hat für den Versicherer eine teurere Schadensregulierung zur Folge. Ein Gutachter kostet den Versicherer daher nicht nur das Gutachterhonorar, sondern bringt mit dem Sachverständigengutachten auch Transparenz in den Schadenfall und Ihre Ansprüche.
Prognoserisiko - ReparaturkostenausweitungDolor Sit Amet
ADas Prognoserisiko liegt im Fall eines Kostenvoranschlages bei der Kfz-Werkstatt. Stellt sich später bei der Reparatur ein höherer Schaden heraus, so verweist der Versicherer regelmäßig auf den niedrigeren Kostenvoranschlag. Das Risiko höherer Reparaturkosten wird damit auf die Kfz-Werkstatt und den Geschädigten abgewälzt. Im Falle eines Sachverständigengutachtens liegt das Prognoserisiko beim Kfz-Gutachter und der Versicherer muss bei einer Reparaturkostenausweitung für die tatsächlichen Reparaturkosten aufkommen.
Schadenabwicklung ohne BeweissicherungDolor Sit Amet
AEin Kostenvoranschlag hat kaum beweissichernden Charakter. Gibt es in der Schadensregulierung Schwierigkeiten stehen Sie als Geschädigter mit leeren Händen da. Ein Sachverständigengutachten hingegen bietet umfassenden Schutz und der Rechtsweg steht Ihnen jederzeit offen. Bereits die kleinste Variante "Kurzgutachten" ist hingegen bereits ein Beweissicherungsgutachten und bringt damit ausreichenden Schutz nach einem Verkehrsunfall.

Ein Kfz-Kostenvoranschlag kann im Einzelfall (Bagatellschaden) eine gute Lösung sein, im Regelfall ist er es jedoch nicht. Gerade dann, wenn im Schadenfall Schwierigkeiten auftreten lässt er Sie im Regen stehen. Die Problematik beginnt bei der fehlenden Beweissicherung, geht über das nicht gedeckte Prognoserisiko im Falle von Reparaturkostenausweitungen und endet bei der fehlenden Rechtssicherheit im Streitfall.
Ein Kostenvoranschlag ist wesentlich günstiger als ein Kfz-Gutachten, bietet jedoch nur wenig Sicherheit
Unfälle erfolgreich meistern - wissen worauf es ankommt!
Im Schadenfall bewegen Sie sich als Geschädigter meist auf unbekanntem Terrain. Erfahren Sie, worauf es in einer Schadenabwicklung ankommt, welche Schritte zu unternehmen sind und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Was ist im Bagatellschadenfall zu beachten?
Vermutlich geht es bei Ihrem Anliegen um einen Bagatellschaden. Kleinschäden werden schnell auf die leichte Schulter genommen, doch gerade hier gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Zum einen sollten Sie für die Schadenschätzung möglichst kein Geld ausgeben und zum anderen Risiken verborgener Schäden ausschließen. Wir sagen Ihnen, worauf genau zu achten ist und wie Sie einen Bagatellschaden sauber von einem Unfallschaden abgrenzen.
Im Bagatellschadenfall ist besondere Vorsicht geboten und Ihre Schritte sollten gut überlegt sein
Welche Möglichkeiten gibt es einen Schadennachweis zu erbringen?
Für den Schadennachweis gegenüber der gegnerischen Versicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Diese sind jeweils mit Vor- und Nachteilen verbunden.
Kfz Gutachten
Beste Absicherung - ein Kfz-Gutachten eines unabhängigen Sachverständigenbüros bringt im Schadenfall neben vollständiger Transparenz auch die größtmögliche Sicherheit. Sämtliche für die Schadensregulierung (Sachschaden) relevanten Werte werden ermittelt. Zusätzlich werden viele Ansprüche aufgezeigt die ansonsten unter Umständen gar nicht berücksichtigt worden wären. Ein Kfz-Gutachten verschafft Ihnen im Schadenfall den erforderlichen Überblick und schützt Sie vor teuren Fehlentscheidungen.
Kurzgutachen
Gute Absicherung - ein Kurzgutachten ist die "schmalste Variante" eines Sachverständigengutachtens und ist im Fall eines Bagatellschadens eine solide Alternative zum unsicheren Kostenvoranschlag.
Reparaturkalkulation
Geringe Absicherung - Eine Reparaturkalkulation eines Sachverständigen ist mit einem KV vergleichbar ist, bringt jedoch den Vorteil mit sich, dass der Kfz-Sachverständige aus der Durchgeführten Beweissicherung zur Erstellung der Reparaturkalkulation zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls ein Schadensgutachten anfertigen kann. Eine Reparaturkalkulation bringt damit mehr Sicherheit, als ein Kostenvoranschlag.
Kfz-Kostenvoranschlag
Kaum Absicherung - Ein Kfz-Kostenvorschlag ist ein Angebot eines Unternehmens die Reparatur zu einem bestimmten Preis auszuführen. Er besteht lediglich aus einer Kalkulation und ermittelt keine weiteren, für die Schadenabwicklung relevanten Werte. Ein Kostenvoranschlag hat kaum beweissichernden Charakter und es fehlt die Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Falls (Werterelationen, Fahrzeugalter, mögliche Reparaturwege, Wertverbesserung, etc.). Ein Kostenvoranschlag ist die unsicherste Möglichkeit einen Schadennachweis zu führen.
Reparaturrechnung
Kaum Absicherung - Eine Reparaturrechnung kann als Schadennachweis dienen, hat jedoch den großen Nachteil der fehlenden Beweissicherung. Treten im Zuge der Reparatur Schwierigkeiten auf oder weigert sich die Versicherung zu zahlen, wird es problematisch. Der Schaden ist zu diesem Zeitpunkt bereits teilweise oder vollständig behoben und eine saubere Beweissicherung über ein ordentliches Gutachten damit kaum mehr möglich. Weiter werden beim Schadennachweis mittels Reparaturrechnung wichtige Punkte, wie Wertminderung, Nutzungsausfall, etc. gar nicht erst ermittelt.
Kfz Gutachten vs Kurzgutachten vs KostenvoranschlagDas Wichtigste direkt gegenübergestellt
Kurzgutachten
(gute Absicherung)

AErmittlung schadenrelevanter Werte im Kleinschadenfall
Arbeitslöhne Kurzgutachten
Verrechnungssätze je nach Anforderung und vorliegender Konstellation individuell abgestimmt, Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und regionaler Faktoren, gemittelte Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten, freier Fachwerkstätten oder konkrete Sätze des gewählten Reparaturbetriebes.
Reparaturweg Kurzgutachten
Der Reparaturweg wird vom Sachverständigen auf den Schadenfall konkret abgestimmt. Die Festlegung des Reparaturwegs erfolgt unter wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten.
Fahrzeugsicherheit Kurzgutachten
Feststellungen zur Verkehrssicherheit, Fahrfähigkeit und vorhandener Risiken sind fester Bestandteil eines Kurzgutachtens.
Reparaturkostenausweitung Kurzgutachten
Reparaturkostenausweitungen sind abgedeckt, das Prognoserisiko liegt im Fall eines Kurzgutachtens beim Sachverständigen. Maßgeblich sind die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten.
Vorschäden/Altschäden Kurzgutachten
Vor- und Altschäden werden im Zuge jeder Gutachtenerstellung überprüft. Gegebenenfalls werden erforderliche Abzüge für Wertverbesserung (Wertausgleich) im Kurzgutachten detailliert beschrieben und mit konkreten Werten angegeben.
Zustandsermittlung Kurzgutachten
Die Dokumentation des technischen und optischen Fahrzeugzustands sind feste Bestandteile eines Kurzgutachtens.
Fahrzeugbewertung Kurzgutachten
Vor- und Altschäden werden im Zuge jeder Gutachtenerstellung überprüft. Gegebenenfalls werden erforderliche Abzüge für Wertverbesserung (Wertausgleich) im Kurzgutachten detailliert beschrieben und mit konkreten Werten angegeben.
Unfallwagenwert (Restwert) Kurzgutachten
Ermittlungen zum Wert des Unfallwagens in unrepariertem Zustand (Retstwert) sind nicht Bestandteil eines Kurzgutachtens.
Wertminderung Kurzgutachten
Keine Stellungnahme zur Wertminderung. Bei einem späteren Verkauf des Fahrzeugs kann dies einen Mindererlös zur Folge haben. Schäden oberhalb der Bagatellgrenze (750 Euro) sind beim Verkauf des Fahrzeugs mitteilungspflichtig.
Nutzungsausfall Kurzgutachten
Keine Ermittlung der Ausfallkosten.
Kostenvoranschlag
(kaum Absicherung)

AReparaturangebot Kfz Betrieb
Arbeitslöhne Kostenvoranschlag
Verrechnungssätze des konkreten Reparaturbetriebs. Kein Marktvergleich, keine individuelle Abstimmung auf die vorliegende Schadenkonstellation und gegebene Randbedingungen.
Reparaturweg Kostenvoranschlag
Keine fallbezogene Abstimmung des Reparaturwegs. Der Reparaturkalkulation liegt der Reparaturweg des individuellen Angebots des Kfz Betriebs zu Grunde.
Fahrzeugsicherheit Kostenvoranschlag
Feststellungen zur Verkehrssicherheit, Fahrfähigkeit und vorhandener Risiken finden im Falle eines Kostenvoranschlages keine Berücksichtigung.
Reparaturkostenausweitung Kostenvoranschlag
Das Prognoserisiko liegt im Fall eines Kostenvoranschlags beim Kfz Betrieb, stellen sich später weitere Schäden heraus, so werden Sie als Geschädigter schnell zum Spielball zwischen Kfz Betrieb und Versicherung.
Vorschäden/Altschäden Kostenvoranschlag
Vor- und Altschäden werden nicht überprüft, Abzüge für Wertverbesserung (Wertausgleich) sind damit nicht Bestandteil eines Kostenvoranschlags. Dies sorgt im Zuge vieler Schadensregulierungen für böse Überraschungen.
Zustandsermittlung Kostenvoranschlag
Der Fahrzeugzustand findet im Kostenvoranschlag weder optisch, noch technisch Berücksichtigung. Der Zustand des Fahrzeugs kann in der Schadensregulierung eine relevante Größe sein.
Fahrzeugbewertung Kostenvoranschlag
Der Fahrzeugwert findet bei der Erstellung eines Kostenvoranschlages keine Berücksichtigung. Der Wert eines Fahrzeugs kann in der Schadensregulierung eine relevante Größe sein.
Unfallwagenwert (Restwert) Kostenvoranschlag
Keine Ermittlungen zum Wert des Unfallwagens.
Wertminderung Kostenvoranschlag
Keine Stellungnahme zur Wertminderung. Bei einem späteren Verkauf des Fahrzeugs kann dies einen Mindererlös zur Folge haben. Schäden oberhalb der Bagatellgrenze (750 Euro) sind beim Verkauf des Fahrzeugs mitteilungspflichtig.
Nutzungsausfall Kostenvoranschlag
Keine Ermittlung der Ausfallkosten.
Kosten-Kostenrisiko Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge werden im Regelfall unentgeltlich erstellt, die Versicherung ist daher nicht verpflichtet aufgewendete Kosten zu übernehmen.
Besichtigung Kostenvoranschlag
Die Erstellung eines Kostenvoranschlags erfolgt meist im Kfz Betrieb und ist für Sie daher mit Anfahrtskosten und Zeitaufwand verbunden. Fahrtkosten und Zeitaufwand werden von der Versicherung nicht erstattet.
Kfz Gutachten
(beste Absicherung)

AVollumfängliche Ermittlung relevanter Werte im Schadenfall
Arbeitslöhne Kfz Gutachten
Verrechnungssätze je nach Anforderung und vorliegender Konstellation individuell abgestimmt, Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und regionaler Faktoren, gemittelte Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten, freier Fachwerkstätten oder konkrete Sätze des gewählten Reparaturbetriebes.
Reparaturweg Kfz Gutachten
Der Reparaturweg wird vom Sachverständigen auf den Schadenfall konkret abgestimmt. Die Festlegung des Reparaturwegs erfolgt unter wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten.
Fahrzeugsicherheit Kfz Gutachten
Feststellungen zur Verkehrssicherheit, Fahrfähigkeit und vorhandener Risiken sind fester Bestandteil eines Kfz Gutachtens.
Reparaturkostenausweitung Kfz Gutachten
Reparaturkostenausweitungen sind abgedeckt, im Falle eines Gutachtens liegt das Prognoserisiko beim Sachverständigen. Maßgeblich sind die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten.
Vorschäden/Altschäden Kfz Gutachten
Vor- und Altschäden werden im Zuge jeder Gutachtenerstellung überprüft. Gegebenenfalls werden erforderliche Abzüge für Wertverbesserung (Wertausgleich) im Gutachten detailliert beschrieben und mit konkreten Werten angegeben.
Zustandsermittlung Kfz Gutachten
Die Dokumentation des technischen und optischen Fahrzeugzustands sind feste Bestandteile eines Kfz Gutachtens.
Fahrzeugbewertung Kfz Gutachten
Eine Stellungnahme zum Fahrzeugwert ist fester Bestandteil eines Kfz Gutachtens. Je nach vorliegender Werterelation (Fahrzeugwert / Schadenhöhe) erfolgt fallabhängig die überschlägige oder konkrete eine Ermittlung von Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wiederherstellungswert, etc.
Unfallwagenwert (Restwert) Kfz Gutachten
Eine Stellungnahme zum Unfallwagenwert ist je nach vorliegender Werterelation (Fahrzeugwert / Schadenhöhe) Bestandteil eines Kfz Gutachtens.
Wertminderung Kfz Gutachten
Merkantile oder technische Wertminderung wird konkret ermittelt. Die Stellungnahme zum Minderwert ist fester Bestandteil eines Kfz-Gutachtens. Auch wenn kein Minderwert eintritt wird hierzu im Gutachten konkret Stellung bezogen. So ist bei einem späteren Verkauf jederzeit eine transparente Situation für die Verhandlungen gegeben.
Nutzungsausfall Kfz Gutachten
Konkrete Stellungnahme zu Ausfallkosten - Angabe der voraussichtlichen Reparaturdauer, sowie gegebenenfalls Wiederbeschaffungsdauer.
Kosten-Kostenrisiko Kfz Gutachten
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten werden im Haftpflichtschadenfall (Sie tragen am Unfall keine Schuld) übernommen. Der von Ihnen eingeschaltete Kfz Gutachter wird bei klarer Haftung und Schäden oberhalb der Bagatellgrenze von der regulierenden Haftpflichtversicherung getragen.
Besichtigung Kfz Gutachten
Flexible Terminvereinbarung mit Vor-Ort-Service bei Ihnen. Sie sparen sich den Zeitaufwand und die Fahrtkosten zur Werkstatt.

Kfz Gutachten(beste Absicherung)
Vollumfängliche Ermittlung relevanter Werte im Schadenfall

Kurzgutachten(gute Absicherung)
Ermittlung schadenrelevanter Werte im Kleinschadenfall

Kostenvoranschlag (KV)(kaum Absicherung)
Reparaturangebot eines einzelnen Kfz Betriebes
Arbeitslöhne Kfz Gutachten
Verrechnungssätze je nach Anforderung und vorliegender Konstellation individuell abgestimmt, Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und regionaler Faktoren, gemittelte Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten, freier Fachwerkstätten oder konkrete Sätze des gewählten Reparaturbetriebes.
Arbeitslöhne Kurzgutachten
Verrechnungssätze je nach Anforderung und vorliegender Konstellation individuell abgestimmt, Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und regionaler Faktoren, gemittelte Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten, freier Fachwerkstätten oder konkrete Sätze des gewählten Reparaturbetriebes.
Arbeitslöhne Kostenvoranschlag
Verrechnungssätze des konkreten Reparaturbetriebs. Kein Marktvergleich der Verrechnungssätze.
Reparaturweg Kfz Gutachten
Der Reparaturweg wird vom Sachverständigen auf den Schadenfall konkret abgestimmt. Die Festlegung des Reparaturwegs erfolgt unter wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten.
Reparaturweg Kurzgutachten
Der Reparaturweg wird vom Sachverständigen auf den Schadenfall konkret abgestimmt. Die Festlegung des Reparaturwegs erfolgt unter wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten.
Reparaturweg Kostenvoranschlag
Keine fallbezogene Abstimmung des Reparaturwegs. Der Reparaturkalkulation liegt der Reparaturweg des individuellen Angebots des Kfz Betriebs zu Grunde.
Fahrzeugsicherheit Kfz Gutachten
Feststellungen zur Verkehrssicherheit, Fahrfähigkeit und vorhandener Risiken sind fester Bestandteil eines Kfz Gutachtens.
Fahrzeugsicherheit Kurzgutachten
Feststellungen zur Verkehrssicherheit, Fahrfähigkeit und vorhandener Risiken sind fester Bestandteil eines Kurzgutachtens.
Fahrzeugsicherheit Kostenvoranschlag
Feststellungen zur Verkehrssicherheit, Fahrfähigkeit und vorhandener Risiken finden im Falle eines Kostenvoranschlages keine Berücksichtigung.
Reparaturkostenausweitung Kfz Gutachten
Reparaturkostenausweitungen sind abgedeckt, im Falle eines Gutachtens liegt das Prognoserisiko beim Sachverständigen. Maßgeblich sind die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten.
Reparaturkostenausweitung Kurzgutachten
Reparaturkostenausweitungen sind abgedeckt, das Prognoserisiko liegt im Fall eines Kurzgutachtens beim Sachverständigen. Maßgeblich sind die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten.
Reparaturkostenausweitung Kostenvoranschlag
Das Prognoserisiko liegt im Fall eines Kostenvoranschlags beim Kfz Betrieb, stellen sich später weitere Schäden heraus, so werden Sie als Geschädigter schnell zum Spielball zwischen Kfz Betrieb und Versicherung.
Vorschäden/Altschäden Kfz Gutachten
Vor- und Altschäden werden im Zuge jeder Gutachtenerstellung überprüft. Gegebenenfalls werden erforderliche Abzüge für Wertverbesserung (Wertausgleich) im Gutachten detailliert beschrieben und mit konkreten Werten angegeben.
Vorschäden/Altschäden Kurzgutachten
Vor- und Altschäden werden im Zuge jeder Gutachtenerstellung überprüft. Gegebenenfalls werden erforderliche Abzüge für Wertverbesserung (Wertausgleich) im Kurzgutachten detailliert beschrieben und mit konkreten Werten angegeben.
Vorschäden/Altschäden Kostenvoranschlag
Vor- und Altschäden werden nicht überprüft, Abzüge für Wertverbesserung (Wertausgleich) sind damit nicht Bestandteil eines Kostenvoranschlags. Dies sorgt im Zuge vieler Schadensregulierungen für böse Überraschungen.
Zustandsermittlung Kfz Gutachten
Die Dokumentation des technischen und optischen Fahrzeugzustands sind feste Bestandteile eines Kfz Gutachtens.
Zustandsermittlung Kurzgutachten
Die Dokumentation des technischen und optischen Fahrzeugzustands sind feste Bestandteile eines Kurzgutachtens.
Zustandsermittlung Kostenvoranschlag
Der Fahrzeugzustand findet im Kostenvoranschlag weder optisch, noch technisch Berücksichtigung. Der Zustand des Fahrzeugs kann in der Schadensregulierung eine relevante Größe sein.
Fahrzeugbewertung Kfz Gutachten
Eine Stellungnahme zum Fahrzeugwert ist fester Bestandteil eines Kfz Gutachtens. Je nach vorliegender Werterelation (Fahrzeugwert / Schadenhöhe) erfolgt fallabhängig die überschlägige oder konkrete eine Ermittlung von Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wiederherstellungswert, etc.
Fahrzeugbewertung Kurzgutachten
Ermittlungen von Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wiederherstellungswert, etc. sind nicht Bestandteil eines Kurzgutachtens.
Fahrzeugbewertung Kostenvoranschlag
Der Fahrzeugwert findet bei der Erstellung eines Kostenvoranschlages keine Berücksichtigung. Der Wert eines Fahrzeugs kann in der Schadensregulierung eine relevante Größe sein.
Unfallwagenwert (Restwert) Kfz Gutachten
Eine Stellungnahme zum Unfallwagenwert ist je nach vorliegender Werterelation (Fahrzeugwert / Schadenhöhe) Bestandteil eines Kfz Gutachtens.
Unfallwagenwert (Restwert) Kurzgutachten
Ermittlungen zum Wert des Unfallwagens in unrepariertem Zustand (Restwert) sind nicht Bestandteil eines Kurzgutachtens.
Unfallwagenwert (Restwert) Kostenvoranschlag
Keine Ermittlungen Ermittlungen zum Wert des Unfallwagens in unrepariertem Zustand (Restwert) sind nicht Bestandteil eines Kostenvoranschlags.
Wertminderung Kfz Gutachten
Merkantile oder technische Wertminderung wird konkret ermittelt. Die Stellungnahme zum Minderwert ist fester Bestandteil eines Kfz-Gutachtens. Auch wenn kein Minderwert eintritt wird hierzu im Gutachten konkret Stellung bezogen. So ist bei einem späteren Verkauf jederzeit eine transparente Situation für die Verhandlungen gegeben.
Wertminderung Kurzgutachten
Keine Stellungnahme zur Wertminderung. Bei einem späteren Verkauf des Fahrzeugs kann dies einen Mindererlös zur Folge haben. Schäden oberhalb der Bagatellgrenze (750 Euro) sind beim Verkauf des Fahrzeugs mitteilungspflichtig.
Wertminderung Kostenvoranschlag
Keine Stellungnahme zur Wertminderung. Bei einem späteren Verkauf des Fahrzeugs kann dies einen Mindererlös zur Folge haben. Schäden oberhalb der Bagatellgrenze (750 Euro) sind beim Verkauf des Fahrzeugs mitteilungspflichtig.
Nutzungsausfall Kfz Gutachten
Eine Stellungnahme zum Fahrzeugwert ist fester Bestandteil eines Kfz Gutachtens. Je nach vorliegender Werterelation (Fahrzeugwert / Schadenhöhe) erfolgt fallabhängig die überschlägige oder konkrete eine Ermittlung von Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wiederherstellungswert, etc.
Nutzungsausfall Kurzgutachten
Ermittlungen von Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wiederherstellungswert, etc. sind nicht Bestandteil eines Kurzgutachtens.
Nutzungsausfall Kostenvoranschlag
Der Fahrzeugwert findet bei der Erstellung eines Kostenvoranschlages keine Berücksichtigung. Der Wert eines Fahrzeugs kann in der Schadensregulierung eine relevante Größe sein.
Kosten-Kostenrisiko Kfz Gutachten
Eine Stellungnahme zum Unfallwagenwert ist je nach vorliegender Werterelation (Fahrzeugwert / Schadenhöhe) Bestandteil eines Kfz Gutachtens.
Kosten-Kostenrisiko Kurzgutachten
Ermittlungen zum Wert des Unfallwagens in unrepariertem Zustand (Restwert) sind nicht Bestandteil eines Kurzgutachtens.
Kosten-Kostenrisiko Kostenvoranschlag
Keine Ermittlungen Ermittlungen zum Wert des Unfallwagens in unrepariertem Zustand (Restwert) sind nicht Bestandteil eines Kostenvoranschlags.
Besichtigung Kfz Gutachten
Flexible Terminvereinbarung mit Vor-Ort-Service bei Ihnen. Sie sparen sich den Zeitaufwand und die Fahrtkosten zur Werkstatt.
Besichtigung Kurzgutachten
Nach Absprache kommt der Kfz Gutachter Ihrer Wahl nach Terminvereinbarung bei Ihnen vorbei. Sie sparen sich den Zeitaufwand und die Fahrtkosten zur Werkstatt.
Besichtigung Kostenvoranschlag
Die Erstellung eines Kostenvoranschlags erfolgt meist im Kfz Betrieb und ist für Sie daher mit Anfahrtskosten und Zeitaufwand verbunden. Fahrtkosten und Zeitaufwand werden von der Versicherung nicht erstattet.
Ein Sachverständigengutachten ist im Schadenfall meist die beste Lösung, ein Kostenvoranschlag nur im Einzelfall. Der Sachverständige liefert Ihnen sämtliche relevante Informationen und verschafft Ihnen eine solide Basis für Ihre weiteren Entscheidungen. Mit einem Schadengutachten legen Sie den Grundstein für eine reibungslose und kontrollierte Schadenabwicklung mit der Versicherung, mit Ihrer Werkstatt, mit Ihrem Rechtsanwalt und allen weiteren involvierten Parteien.

Ein Kfz-Kostenvoaranschlag stellt für Sie keine Lösung dar, wenn...
- der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze liegt (bis ca 1.000 Euro spricht man von Bagatellschäden)
- der Eintritt einer Wertminderung überprüft werden soll
- Altschäden am Fahrzeug vorliegen (vom Schaden betroffene Bauteile
- Risiken für eine Ausweitung der Reparaturkosten vorliege
- Ihr Wagen älter ist und einen abgesunkenen Fahrzeugwert aufweist (Wertverhältnis Reparaturkosten zu Fahrzeugwert)
- eine Restwertermittlung erforderlich ist (Wert des Fahrzeugs im verunfallten Zustand)
- die Ermittlung weiterer Positionen erforderlich ist (Reparturdauer, Ausfallzeit, Verkehrssicherheit, Ausfallkosten, etc.)
Wenn Sie sich in der Materie auskennen und wissen worauf es ankommt, dann kann die Abwicklung kleinerer Schäden mittels Kostenvoranschlägen eine sinnvolle Lösung sein. Behalten Sie jedoch stets die Zügel in der Hand und informieren Sie sich über Ihre Rechte, Pflichten und Schadenersatzansprüche. Die Abwicklung eines Unfallschadens mittels Kfz-Kostenvoranschlag empfiehlt sich generell jedoch eher im Ausnahmefall und nur bei sehr geringem Schadenumfang. Vorsicht ist auch bei vermeintlichen Bagatellschäden geboten!
Was kostet ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag wird von der Werkstatt im Regelfall unentgeltlich erbracht. Kostenvoranschläge die ausschließlich zur fiktiven Abrechnung von Haftpflichtschäden mit Versicherung dienen und keinen konkreten Reparaturauftrag zur Folge haben, gehen jedoch zu Lasten der Werkstätten und kosten diese wertvolle Arbeitszeit. Aus diesem Grund sind die Werkstätten verständlicherweise dazu übergegangen Entgelte für Kostenvoranschläge zu verlangen. Für die Erstellung eines Kfz-Kostenvoranschlags wird ein Betrag verrechnet, welcher sich meist zwischen 50,- und 100,- Euro bewegt. Üblich sind auch prozentuale Pauschalen (ca. 10%) von der kalkulierten Summe. Im Falle eines folgenden Reparaturauftrags werden die Kosten des Voranschlags im Regelfall vom Kfz Betrieb angerechnet.
Was kostet ein Kfz Gutachten? | Wie hoch sind die Kosten für einen Sachverständigen?
Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen, wie beispielsweise Rechtsanwälten oder Ärzten, sind bei den Sachverständigen die Gebühren nicht einheitlich geregelt.
Die Honorare der Sachverständigen sind daher ein häufiger Streitpunkt in der Schadenabwicklung.

Welchen Umfang hat ein Kfz-Gutachten?
Ein Sachverständigengutachten ist wesentlich umfangreicher und detaillierter als ein Kostenvoranschlag, denn es werden neben der reinen Kalkulation auch alle ansonsten schadenrelevanten Positionen ermittelt. Ein Unfallgutachten ist eine von einem Sachverständigen abgegebene, nachprüfbare und nachvollziehbare Beurteilung eines Schadens. Die Erstellung von Sachverständigengutachten erfolgt grundsätzlich neutral, unabhängig und weisungsfrei. Kfz-Gutachten werden von ihrer Beschaffenheit her so erstellt, dass der vorliegende Sachverhalt auch für den Nichtfachmann lesbar und verständlich dargestellt wird. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag liegt das Prognoserisiko im Falle eines Unfallgutachtens beim Sachverständigen. Stellt sich später bei der Reparatur unerwartet ein höherer Schaden heraus, so sind die tatsächlich anfallenden unfallbedingten Reparaturkosten für die Regulierung maßgebend. Der Sachverständige untersucht zusätzlich eingetretene Schäden und erstellt eine Reparaturkostenausweitung.
Der Umfang von Sachverständigengutachten variiert je nach Schadenart und Schadenhöhe in Abhängigkeit vom konkreten Unfallfahrzeug. In einem Kfz-Gutachten werden neben den reinen Ermittlungen zum eingetretenen Schaden auch Fahrzeugzustand, Serien- und Sonderausstattung, Gesamtlaufleistung, Fahrzeugalter, reparierte und nicht reparierte Vor- und Altschäden, werterhaltende und werterhöhende Investitionen und viele weiteren Faktoren berücksichtigt.
Je nach vorliegender Konstellation wird im KfzGutachten zu folgenden Sachverhalten Stellung genommen:
- Voraussichtliche Reparaturkosten (Schadenprognose – Reparaturkalkulation)
- Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungsdauer
- Fahrzeugwert (Wiederbeschaffungswert)
- Lackzustand
- Karosseriezustand
- Technischer Zustand
- Gesamtzustand
- Serien- und Sonderausstattung
- Umrüstung / Ausrüstung
- Spezialumbauten
- Neupreis
- Wertminderung (technisch oder merkantil)
- Restwert
- Nutzungsausfall
- Abzüge für Wertverbesserung (Vor- und Altschäden oder Verschleiß)
- Abzüge „Neu für Alt“ (Vorteilsausgleich)
- Reparierte und nicht reparierte Vorschäden
- Reparaturwürdigkeit
- Plausibilität des eingetretenen Schadens
- Technische Fahrzeugdaten
- Schadendokumentation - Schadenumfang
- Reparaturweg
- Mögliche Risiken und Reparaturkostenausweitungen
- Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit des Unfallfahrzeugs
- Eigentumsverhältnis
Welchen Umfang hat ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag hingegen besteht meist nur aus einer Kalkulation und berücksichtigt ansonsten nur in geringfügigem Umfang weitere Positionen. Ein Kfz-Kostenvoranschlag für einen Schaden in Höhe von brutto 1.200,- Euro besteht durchschnittlich aus 2 Seiten und enthält mehr oder weniger nur eine Kalkulation. Ein Sachverständigengutachten für den gleichen Schaden umfasst hingegen durchschnittlich 10 Seiten und eine detaillierte Fotodokumentation als Anlage der Beweissicherung.

Bewegt sich der Schaden an Ihrem Fahrzeug in einer eher geringen Höhe, so hängen Sie als Geschädigter in Sachen Schadensabwicklung schnell in der Luft. Die Versicherung bezahlt in diesem Fall auf Grund der Bagatellgrenze kein Kfz-Schadengutachten und ein Kostenvoranschlag ist häufig nicht ausreichend, um die schadenrelevanten Positionen ohne verbleibendes Risiko zu ermitteln. In diesem Fall bieten wir die Erstellung eines Kurzgutachtens an und ermitteln hierbei die Werte, welche Sie für die Schadensabwicklung benötigen.
Ein Kurzgutachten ist bei kleineren Schäden eine solide Alternative zum unsicheren Kfz-Kostenvoranschlag
Sonstige Unterschiede zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag
Der Sachverständige berücksichtigt bei der Erstellung eines Gutachtens die gesetzlichen Bestimmungen und die geltende Rechtsprechung, im Falle von Kaskogutachten erfolgt bei der Gutachtenerstellung zusätzlich die Berücksichtigung des zu Grunde liegenden Kasko Versicherungsvertrags. Ein einfacher Kostenvoranschlag differenziert hier in der Regel nicht. Bei der Erstellung von Schadengutachten erfolgt durch den Sachverständigen ein Abgleich der Fahrzeugpapiere und technischen Daten am Fahrzeug. Beim Kostenvoranschlag hingegen werden die Fahrzeugdaten in der Regel von der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) übernommen. Der Sachverständigen führt eine Plausibilitätsprüfung durch, beim Kostenvoranschlag werden vorliegende Schäden ohne eingehende Prüfung kalkuliert. Der Kfz-Kostenvoranschlag nimmt keine Stellung zu vorhandenen Vor- und Altschäden. Diese sind aber gerade für die Schadensabwicklung relevant. Im Schadengutachten werden Vor- und Altschäden berücksichtigt. Liegen Vor- und Altschäden vor, so ist die Schadensabwicklung mittels Kostenvoranschlag nicht zu empfehlen. Ob der im Kostenvoranschlag zu Grunde gelegte Reparaturweg angemessen und bei der gegnersischen Versicherung durchsetzbar ist, findet keine Berücksichtigung. Der im Sachverständigengutachten festgelegte Reparaturweg berücksichtigt eine Reparatur unter wirtschaftlich vertretbaren Gesichtspunkten und technischen Voraussetzungen. Der Sachverständige berücksichtigt vorliegende Randbedingungen wie Fahrzeugalter, Laufleistung, Vor- und Altschäden, etc. und erstellt abhängig von der gegebenen Konstellation und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit ein angemessenes Kfz-Gutachten. Ein Kostenvoranschlag weist nicht auf mögliche Risiken hin, ein Gutachten bietet durch die Erfassung möglicher Risiken wesentlich mehr Sicherheit. Nur vollumfänglich informiert treffen Sie als Geschädigter die richtigen Entscheidungen. Der Verlauf einer Schadensabwicklung ist im Vorfeld oft nicht absehbar. Unstimmigkeiten über den Unfallhergang oder den Schadenumfang treten häufig erst im Nachhinein auf. Als Geschädigter sind Sie beweispflichtig und müssen Ihren Schadenersatz der Höhe nach belegen. Ein Kfz-Kostenvoranschlag hat kaum beweissichernden Charakter und im Falle von Schwierigkeiten bei der Schadensabwicklung stehen Sie mit leeren Händen da. Ein Beweissicherungsgutachten beinhaltet eine umfangreiche Schaden- und Fotodokumentation und liefert damit auch den Grundstein für eine spätere juristische Aufarbeitung.
Reparaturbestätigung
Reparaturnachweis, Nutzungsausfall, Reparaturdauer, Ausfallzeit
Eine Reparaturbestätigung dient im Zusammenhang einer Schadenabwicklung als Nachweis einer durchgeführten Reparatur. Hauptsächlich findet sie Anwendung in der fiktiven Schadenabwicklung und als Qualitätskontrolle.
Hintergrund im Zusammenhang mit einer fiktiven Schadenabwicklung ist meist die ausstehende Regulierung des Nutzungsausfalls oder ein teilregulierter Schaden und damit eine noch ausstehende Abschlusszahlung.

Ohne Nachweis einer Reparatur rechnet die Versicherung Schadenfälle vor allem bei älteren Fahrzeugen oder größeren Schäden (ab ca. 60-70% Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert) zunächst häufig auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands (Wiedebeschaffungswert abzüglich Restwert) ab. Statt dem Ausgleich der Reparaturkosten wird hierbei ein "unechter Totalschaden" zu Grunde gelegt. Unecht bedeutet, dass es sich zwar um einen Reparaturfall handelt, wirtschaftlich jedoch gesehen die Abwicklung über den Wiederbeschaffungsaufwand günstiger ist, als die Abrechnung auf Reparatur (Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung). Ohne Nachweis wird die Versicherung stets den günstigsten Weg der Regulierung wählen.
Weiter ist eine Reparaturbestätigung auch im Hinblick auf eine Eintragung im Hinweis- und Informationssystems (HIS) der Versicherungswirtschaft vorteilhaft. So ist ein fiktiv abgerechneter Schadenfall bereits ein Kriterium für eine Eintragung in der "Schufa der Versicherungen" und ein Eintrag auf dieser "schwarzen Liste der Versicherer" kann Schwierigkeiten bei der Regulierung von Folgeschäden auslösen.
Aufbau Reparaturbesätigung
relevante Informationen zum Nachweis einer Reparatur
die wichtigsten Daten
- Name und Adresse
- Besichtigungsdatum
- Ersteller der Bestätigung
- Erstellungsdatum der Bestätigung
- Fahrzeugdaten
- Dauer der Reparatur in Tagen
- Bemerkung
- Fotodokumentation
Angaben zum Umfang und der Qualität der Reparatur
- fachgerecht instandgesetzt
- Instandgesetzt
- provisorisch instandgesetzt
- Teilreparatur
- keine Angabe
Reparaturbestätigung Variante 1- Reparaturrechnung
Reparaturrechnung als Bestätigung (kostenlos bzw. durch Reparatur verfügbar)
Die Reparaturrechnung kann als Reparaturbestätigung dienen. Aus der Rechnung geht die Reparaturdauer (Annahme- und Auslieferungsdatum) hervor. Weiter ist durch die detaillierte Aufstellung von Ersatzteilen, Arbeitspostionen und Lackierarbeiten der Umfang der Reparatur ersichtlich.
Dient die Rechnung als Reparaturnachweis benötigen Sie keine separate Reparaturbestätigung - in diesem Fall reicht ein einfacher Zweizeiler und die Reparaturrechnung. Eine Reparaturbestätigung vom Profi kann zur Überprüfung der Reparaturqualität sinnvoll sein.
REPARATURBESTÄTIGUNG variante 2 - Sachverständiger
Üblich sind 50 € bis 80 € - die Kosten werden jedoch nicht von jeder Versicherung übernommen
Für die Reparaturbestätigung empfiehlt es sich den Sachverständigen der Gutachtenerstellung aufzusuchen. Dieser ist detailliert mit dem Fall betraut und die Kenntnis des Fahrzeugs im verunfallten Zustand macht die Erstellung einer Reparaturbestätigung sehr einfach. Die Erstellung einer Reparaturbestätigung ohne vorherigen Bezug zum Schaden ist ebenfalls möglich, jedoch unüblich. Neben der Vorführung des reparierten Fahrzeugs ist hier der Nachweis detaillierter Unterlagen über den Schaden erforderlich. Der Nachweis kann mittels Gutachten, Reparaturdokumentation, Schadenfotos etc. erfolgen, die Vorlage einer Reparaturrechnung ist nicht zwingend erforderlich.
REPARATURBESTÄTIGUNG Variante 3 - eigenleistung
Reparaturbestätigung in Eigenleistung (kostenlos)

Die Erstellung einer Reparaturbestätigung in Eigenleistung ist ebenfalls möglich. Hierzu reichen Sie eine einfache selbst erstellte Besätigung (in der Art des Musters) über die Reparatur Ihres Fahrzeugs, sowie einige Beweisfotos bei der Versicherung ein. Als Nachweis, dass die Fotos aktuell sind und nicht vor dem Unfallereignis angefertigt wurden nutzen Sie eine Tageszeitung, welche Sie gut sichtbar auf dem Foto positionieren. Für die Reparaturbestätigung in Eigenleistung sind 3-5 Fotos ausreichend. Zusätzlich ist ein Hinweis über den Umfang der durchgeführten Reparaturarbeiten zu empfehlen - siehe "Variante 2".
Zusätzlich folgende Beweissicherungsfotos beifügen
- Komplettaufnahme des Fahrzeugs mit sichtbarem Kennzeichen und Tageszeitung auf der Front- oder Heckscheibe
- Detailaufnahmen des reparierten Schadens
- Detailaufnahme Tageszeitung
Kfz Gutachter Kosten | Preise Kfz GutachtenWas kostet ein Kfz Gutachten? - Orientierung Gutachterhonorar
Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen, wie beispielsweise Rechtsanwälten oder Ärzten, sind bei den Kfz Sachverständigen die Honorare nicht einheitlich geregelt. Damit ist Ärger quasi vorprogrammiert - der Kampf um die Höhe der Sachverständigenkosten ist häufig Streitpunkt in der Schadenabwicklung.
Die Haftpflichtversicherer greifen regelmäßig die Honorare der Kfz-Sachverständigen an.
Teilweise ist dieser Schrittt durchaus berechtigt, denn durch die fehlende Regulierung tummeln sich unter den Kfz Sachverständigen einige schwarze Schafe auf dem Markt.
Ebenso sind allerdings auch willkürliche pauschale Kürzungen der Versicherer keine Seltenheit.

Die überzogenen Honorarforderungen einiger Sachverständiger heizen die Situation ebenso an, wie die unbegründeten pauschalen Honorarkürzungen seitens der Versicherer.
Als Geschädigter schließen Sie mit dem Kfz Gutachter einen Werkvertrag über die Erstellung eines Schadengutachtens ab. Der Kfz Gutachter wird entweder ein übliches und angemessenes Honorar berechnen oder eine gesonderte Honorarvereinbarung mit Ihnen treffen. Eine gute Orientierung der branchenüblichen Honorare liefert die regelmäßige Honorarbefragung des "Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK)". Die BVSK Honorarbefragung ist nicht bindend, dient jedoch auch vor Gericht regelmäßig als Orientierungswert für die Beurteilung der Angemessenheit des Gutachterhonorars.
Zur Einschätzung des Honorars können Sie den Honorarrechner des BVSK verwenden. Die veranschlagten Kosten für Standard Schadengutachten orientieren sich hier an der Schadenhöhe. Je höher der Schaden, desto zeitaufwendiger und umfangreicher das Schadensgutachten und desto höher die Gutachterkosten. Über den Honorarrechner finden Sie auch die aktuelle Version der Honorarbefragung.
Tipps zur Nutzung des BVSK Honorarrechners:
- Den größten Einfluss auf das Honorar nimmt die Höhe des Schadens, daher sollten Sie diese in etwa kennen (Schadenhöhe netto).
- Die Wertminderung (steuerneutral) können Sie zunächst vernachlässigen, falls Sie diese nicht kennen.
- Rechnen Sie für Standardgutachten mit 10 bis 20 Lichtbildern.
- Rechnen Sie für Standardgutachten mit 10 bis 15 Seiten (Schreibkosten).
- Fahrtkosten nach Entfernung (wir verrechnen allgemein keine Fahrtkosten für Gutachtenaufträge, dies ist jedoch die Ausnahme)
Haben Sie das Honorar ermittelt können Sie testweise verschiedene Wertminderungen einsetzen und sehen, wie sich das Honorar hierdurch verändert.
Die Werte des BVSK Honorarrechners sind als grobe Orientierungswerte zu sehen und nicht bindend. Die konkreten Kosten für ein Gutachten sind stets individuell und abhängig von Fahrzeug, Schadenhöhe, Schadenkomplexität und dem Umfang der zu ermittelnden Werte. Spezialgutachten werden überwiegend auf Stundenbasis gefertigt. Zu erwartende Stundensätze finden Sie in der aktuellen Honorarbefragung des BVSK (Download über Honorarrechner).
In einem klaren Schadenfall (Sie tragen keine Schuld) ist die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet ab einer Schadenhöhe von ca. 1.000 Euro (d.h. für Schäden oberhalb der sogenannten Bagatellgrenze) die Kosten für einen Gutachter zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung Ihnen mitteilt, dass sie für Schäden bis 3.000 Euro kein Schadensgutachten benötige.
Verweise auf Gutachten zum Festpreis oder Aussagen wie "wir übernehmen Gutachterkosten von maximal xxx Euro" sind unseriös und stellen einen Versuch der Einflussnahme durch den Versicherer dar.
Lassen Sie sich von der Versicherung nicht mit dem Schlagwort "Schadenminderungspflicht" verunsichern
Schwierigkeiten können dann eintreten, wenn der eingeschaltete Gutachter ein erkennbar überzogenes Honorar fordert.
Ein seriöser Kfz-Sachverständiger wird sich zunächst immer ein Bild über den Schaden machen und Ihnen dann mitteilen, ob zum einen die Erstellung eines Unfallgutachtens überhaupt gerechtfertigt ist und zum anderen mit welchen Kosten hierfür zu kalkulieren ist. In Ihrem Sinne sollte klar gestellt sein, dass die Kosten voraussichtlich getragen, oder im Vorfeld transparent kommuniziert werden. Die Kosten sollten sich generell in einem marktüblichen Rahmen bewegen.
Vorsicht vor unseriösen Gutachtern- sprechen Sie das Honorar ruhig direkt beim ersten Kontakt an
Wie setzt sich das Gutachterhonorar zusammen?
Das Gutachterhonorar kann sich aus folgenden Positionen zusammensetzen:
- Grundhonorar
- Fotokosten
- Porto/Telefonkosten
- Schreibkosten
- Fremdkosten (Preisrecherchen, anteilige Kosten Kalkulationssystem, Herstellerermittlungen, etc.)
- Fahrtkosten (übliche Gutachtenposition - entfallen jedoch in meinem Büro vollständig - es werden keine Fahrtkosten berechnet)
- Zusatzkosten (Demontage- und Demontagearbeiten, Zweitbesichtigung, Restwertermittlung, etc.)
- Zuschläge für Sonderfahrzeuge
Welche Faktoren nehmen Einfluss auf das Honorar?
Serienfahrzeug oder Exot
Gängige Serienfahrzeuge sind im Regelfall im Kalkulationssystem des Sachverständigen hinterlegt. Die Bearbeitung dieser Standardfälle ist verhältnismäßig einfach, das Kalkulationssystem liefert viel Vorarbeit und unterstützt bei der Festlegung des Reparaturweges. Technische und wirtschaftliche Faktoren sind leicht in Einklang zu bringen, die Arbeitswerte für Mechanik-, Elektrik-, Karosserie- und Lackierarbeiten sind überwiegend hersteller- und modellspezifisch vorgegeben. Die Systemlogik des Kalkulationssystems berücksichtigt zusätzlich Ausstattungsvarianten des Modells und herstellerseitig freigegebene Reparaturmöglichkeiten. Im Gegensatz hierzu sind Gutachten für Sonderfahrzeuge und Exoten individuelle Handarbeit und erfordern einen wesentlich höheren Aufwand.
Schadenart und Schadenkomplexität
Die vollständige Eingrenzung eines komplexen Schadens nimmt wesentlich mehr Zeit in Anspruch, als die Einschätzung einer Bagatelle. Dies gilt sowohl für die Besichtigung des Fahrzeugs, als auch für die Ausarbeitung des Gutachtens. Neben Vorbeitungsarbeiten zur Besichtigung, Demontagearbeiten zur Freilegung der Schäden, Zweit- und Drittbesichtigungen im Zuge von Reparaturbegleitungen, über Recherchen zu Konstruktion und Fahrzeugaufbau, verbauten Materialien, angewendeten Fügeverfahren, Lackiertechniken und möglichen Reparaturwegen kann die Bearbeitung von Schäden einen recht unterschiedlichen Aufwand mit sich bringen.
Region und Standort des Sachverständigenbüros
Städtisch oder ländlich....Nord, Süd, Ost, oder West, die Preise von Dienstleistungen sind regional unterschiedlich, dies gilt natürlich auch für Kfz Gutachten. Die vorliegende Kostenstruktur des Sachverständigenbüros wird sich im Honorar bemerkbar machen. In der angesprochenen BVSK-Honorarbefragung wird nach Honorarkorridoren unterschieden, die Honorarkorridore lassen sich im Allgemeinen gut anwenden.
Art und Umfang des Kfz Gutachtens
Gutachten ist nicht gleich Gutachten - je nach vorliegender Konstellation erfolgen bei der Gutachtenerstellung Ermittlungen in verschiedenen Umfängen. Neben den voraussichtlichen Reparaturkosten können Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Reparaturdauer, Nutzungsausfall, etc. Bestandteil eines Gutachtens sein.
Nebenkosten, Fremdkosten, Zusatzkosten
Nebenkosten wie Fahrt-, Foto- oder Fremdkosten (Kalkulationssystem, Preisrecherchen), Restwertermittlung, Porto- oder Telefonkosten, sowie Schreib- und Bürokosten sind neben dem Grundhonorar entscheidend für die Höhe der Rechnung des Gutachters. Auch hier gilt es als Geschädigter bei der Beauftragung eines Kfz Sachverständigen den Rahmen des Üblichen im Hinterkopf zu behalten.
Vorsicht Kfz Kostenvoranschlag
Vorsicht gilt generell bei der Schadenabwicklung mittels Kostenvoranschlag, hier lauern viele Fallstricke. Die Versicherungen fordern zwar zunächst einen Kostenvoranschlag, lehnen es dann aber später ab die Kosten hierfür zu übernehmen. Die Begründung lautet meist "Kostenvoranschläge sind unentgeltlich zu erbringen". Dies ist jedoch nur einer von vielen Punkten den Sie kennen sollten...
Kostenvoranschlag oder Kfz Gutachtenwas ist zu beachten?Bagatellschadenfall - was ist zu beachten?
Vermeintliche Bagatellschäden werden ohne Hintergrundwissen häufig schnell und unprofessionell abgewickelt. Gerade im Kleinschadenfall jedoch gilt es wichtige Punkte zu beachten. Von der rechtlichen Absicherung, über die Eingrenzung verdeckter Schäden und bestehende Risiken! Wir klären auf...