Schadengutachten - wann sinnvoll?Kfz Gutachten, Unfallgutachten, Schadengutachten haben die gleiche Bedeutung
Der häufigste Grund für die Beauftragung von Schadengutachten sind Schäden an Fahrzeugen nach Verkehrsunfällen. Um einen Schaden nachzuweisen gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Schadengutachten ist eine davon.
Neben der Ermittlung der Reparaturkosten wird mit einem Schadengutachten auch ein Großteil weiterer Ansprüche belegt. Ansprüche die häufig erst durch die Benennung im Gutachten in der Regulierung eines Schadens berücksichtigt werden (Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, etc.)
Ein Schadengutachten ist eine solide Basis für den vollständigen Ausgleich von materiellen und immateriellen Schäden nach einem Unfall. Jede Art des Schadennachweises, egal ob Kostenvoranschlag, Kurzgutachten oder umfassendes Schadengutachten hat jedoch Vor- und Nachteile die es zu kennen gilt. Die Ansprüche im Schadenfall variieren ebenso wie die optimalen Lösungswege je nach Schaden und vorliegender Konstellation.
Kennen Sie im Schadenfall neben den reinen Reparaturkosten Ihre weiteren Ansprüche?
Wann sollte ich ein Schadengutachten beauftragen?
Vor der Entscheidung für oder gegen ein Schadengutachten gilt es die Vor- und Nachteile zu kennen und anderen Möglichkeiten des Schadennachweises abzuwägen. Ein Schadengutachten bietet viel Sicherheit in der Schadenabwicklung und zeigt Ihnen den Umfang Ihrer Ansprüche auf. Sie erhalten damit eine ideale Basis für die Abwicklung eines Fahrzeugschadens. Ein Schadengutachten ist jedoch auch die teuerste Variante einen Schadennachweis zu führen und daher nicht in jedem Fall empfehlenswert.
Die klassische Situation für die Beauftragung eines Schadengutachtens ist der unverschuldete Unfall (Haftpflichtschaden). Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung kommen für den Schadenersatz auf. Die Kosten für ein Schadengutachten werden im Falle eines Haftpflichtschadens dem Schaden zugerechnet und sind zu erstatten. Klärungsbedarf besteht, falls die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, der Schaden im Ausland passiert ist oder falls es sich nur um einen Bagatellschaden handelt.
AWenn nach einem unverschuldeten Unfall die Voraussetzungen für ein unabhängiges Schadengutachten gegeben sind, sollten Sie auf diese Sicherheit nicht verzichten. Generell gilt - je größer der Schaden, desto wichtiger wird ein Schadengutachten!
Handelt es sich hingegen um einen selbst verschuldeten Unfall oder ist der Schädiger nicht bekannt, so bleibt Ihnen nur eine Regulierung über die eigene Kaskoversicherung (falls vorhanden). Im Kaskoschadenfall übt die Versicherung meist ihr vertraglich zugesichertes Weisungsrecht aus und bestimmt den Gutachter bzw. den Weg des Schadennachweises selbst. Der selbst eingeschaltete Gutachter würde im Kaskoschadenfall zu Ihren Lasten gehen und ist daher im Regelfall keine gute Option. Die Kosten für den von der Versicherung beauftragten Gutachter werden hingegen von der Versicherung selbst übernommen.
Im Fall einer Teilschuld ist die individuelle Konstellation Maß gebend und eine pauschale Empfehlung hinsichtlich Schadengutachten ist daher schwierig.
Je größer der Schaden, desto wichtiger wird ein Schadengutachten!
Kann ich einen Gutachter ohne Haftungszusage der Versicherung beauftragen?
AIm Regelfall hat die gegnerische Versicherung die Haftung noch nicht schriftlich bestätigt, Sie stehen jedoch unter einem gewissen Druck. Sie möchten schnellstmöglich Ihre Mobilität wiederherstellen und die Schadenabwicklung zügig hinter sich bringen. Der Zeitpunkt der Beauftragung eines Gutachters bringt daher häufig eine gewisse Verunsicherung mit sich. Bei klarer Schuldfrage ist die schriftliche Haftungsbestätigung der Versicherung in den meisten Fällen jedoch eine reine Formalität. Das Risiko der Beauftragung eines Gutachters ist bei klarer Haftung damit gering, dennoch ist natürlich ein gewisses Restrisiko vorhanden!
Wir bieten Ihnen in diesem Fall zunächst eine kostenlose Beweissicherung an, auf diese Weise sind Sie optimal abgesichert und können damit sofort die nächsten Schritte einleiten. Wir erstellen das Gutachten erst dann, wenn die Schadenregulierung voranschreitet und Sie eine Haftungszusage von der gegnerischen Versicherung erhalten haben. Auf diesem Weg haben Sie maximale Sicherheit ohne das Risiko am Ende auf Gutachterkosten sitzen zu bleiben.
Maximale Sicherheit ohne Kostenrisiko - kostenfreie Beweissicherung durchführen lassen
Die Versicherung teilt mit, dass sie kein Gutachten bis Schadenhöhe x benötige
AIm Schadenfall haben Sie Rechte und Pflichten - beide gilt es zu kennen! Es schadet nichts Tipps und Hinweise zur Schadenabwicklung skeptisch zu hinterfragen. Im Schadenfall verfolgen beteiligte Parteien oft ein Eigeninteresse, welches nicht zwingend das Ihre sein muss.
Ein Schadengutachten dient Ihrer eigenen Absicherung in der Schadenabwicklung, nicht der Absicherung sonstiger Beteiligter, wie beispielsweise der regulierenden Versicherung. So betrachtet wird schnell klar, warum Ihnen die regulierende Versicherung mitteilt, dass sie bis Schadenhöhe x € kein Gutachten benötige.
Kann ich einen Gutachter ohne Rücksprache mit der Versicherung beauftragen?
Auch hier ist wieder Ihre Rechte und Pflichten im Schadenfall entscheidend - beide gilt es zu kennen. Steht Ihnen nach Rechtslage ein Gutachter zu, so müssen Sie diesen Schritt auch nicht mit der Versicherung abstimmen.
Versicherungen greifen jedoch gern lenkend in die Schadenabwicklung ein, denn meist gibt es einen Weg, der für die Versicherung wirtschaftlicher ist.
Ein unabhängiger Gutachter ermittelt individuell auf Ihren Fall bezogen sämtliche schaden relevanten Werte. Ein Schadengutachten ist Ihre neutrale Entscheidungsgrundlage für Ihr weiteres Vorgehen. Auf diese Weise können Sie sich unbeeinflusst von Eigeninteressen involvierter Parteien für den besten Lösungsweg entscheiden.
Steht Ihnen ein Gutachter rechtlich zu, so müssen Sie diesen Schritt auch nicht mit der Versicherung abstimmen.
Welche Möglichkeiten gibt es einen Schaden nachzuweisen?
Kfz Gutachten (Schadengutachten - Kfz Gutachten - Unfallgutachten)
Beste Absicherung - ein Kfz Gutachten ist im Kfz Haftpflichtschadenfall die optimale Regulierungsgrundlage, Ein Gutachten liefert die größtmögliche Sicherheit und schützt vor teuren Fehlentscheidungen.
Kurzgutachten
Gute Absicherung - ein Kurzgutachten ist die "kleine Variante" eines Kfz Gutachtens. Ein Kurzgutachten bringt viel Sicherheit und ist bei Schadenfällen um die Bagatellgrenze eine solide Alternative zum unsicheren Kostenvoranschlag.
Reparaturkalkulation
Geringe Absicherung - Eine Reparaturkalkulation ist vergleichbar mit einem Kostenvoranschlag, wird jedoch nicht vom Reparaturbetrieb, sondern von einem Sachverständigen erstellt. Eine Reparaturkalkulation bringt etwas mehr Sicherheit, als ein Kostenvoranschlag.
Kostenvoranschlag
Keine Absicherung - Ein Kostenvorschlag ist ein Angebot eines Unternehmens die Reparatur zu einem bestimmten Preis auszuführen. Ein Kostenvoranschlag ist die unsicherste Variante einen Schaden nachzuweisen. Weiter werden die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlag häufig nicht übernommen.
Im Vergleich zum Thema Kfz Gutachten - Kurzgutachten - Kostenvoranschlag klären wir über die Unterschiede, sowie Vor- und Nachteile auf.
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